Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten
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5.2.2 Verbesserung der Situation von verwitweten Vätern
Für verwitwete Väter bringt die Reform weitgehende Änderungen. Sie werden nun während der gesamten Betreuungs- und Ausbildungsphase der Kinder unterstützt. Im Gegensatz zur Übergangslösung nach dem Urteil des EGMR erhalten verheiratete bzw. geschiedene Witwer in gewissen Fällen jedoch keine lebenslange Rente mehr.
Die im Jahr 2022 durchgeführte Studie von Rainer Gabriel et al. hat allerdings gezeigt, dass eine Verwitwung für die meisten Männer im Erwerbsalter keinen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Situation hat, weil damit sehr viel seltener das Haupteinkommen des Haushalts wegfällt. Dennoch bedeutet die Hinterlassenenrente für einige eine wichtige Unterstützung: Durch sie waren im Jahr 2015 alleinerziehende Witwer seltener in einer Einkommenssituation mit geringen oder sehr geringen Mitteln (weniger als 60 % des Medianeinkommens) als jene ohne Rentenanspruch (10,8 % gegenüber 16,4 %).61
Generell erhalten verwitwete Väter durch die Reform bessere Möglichkeiten, während der Betreuungs- und Ausbildungsphase der Kinder die Erwerbsarbeit zu reduzieren bzw. die Kosten für externe Kinderbetreuung zu decken und nach der Volljährigkeit des jüngsten Kindes allenfalls ihr Erwerbspensum wieder zu steigern.
5.2.3 Hinterbliebene Eltern erhalten unabhängig ihres Zivilstandes Leistungen
Wichtige soziale Auswirkungen hat die Reform auf unverheiratete und nicht geschiedene Witwen und Witwer mit Kindern. Unverheiratete Paare mit einem Kind unter 25 Jahren machen heute noch eine relative Minderheit von rund einem Zehntel aller Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren aus. Ihr Anteil ist jedoch fast doppelt so hoch wie die Rate im Jahr 2010.62 Es gibt zudem Hinweise, dass dieser Anteil weiter zunehmen wird: So befinden sich laut BFS unter den Jüngeren (25–34 Jahre) anteilsmässig bereits deutlich mehr unverheiratete Paare mit mindestens einem Kind (14 %) als dies in älteren Generationen der Fall ist (1,3 % bei den 55- bis 80-Jährigen).63
Eine Studie zur wirtschaftlichen Situation von Familien in der Schweiz hat aufgezeigt, dass der Rückgang des Haushaltseinkommens von Paaren nach der Geburt des ersten Kindes nicht vom Zivilstand abhängt. Diese Einkommensveränderung wiederum ist die Folge eines angepassten Erwerbsverhaltens vor allem der Mütter. Der Anteil der Haushalte, in denen die Frau weniger als 10 Prozent zum Erwerbseinkommen beisteuert, steigt nach einer Geburt von 10 auf 27 Prozent. Das Erwerbseinkommen der Frauen ist in der überwiegenden Zahl der Familienhaushalte (86 %) kleiner oder sogar deutlich kleiner als das der Männer. Dagegen ist die Aufteilung des Erwerbseinkommens bei (verheirateten und unverheirateten) kinderlosen Paaren fast ausgeglichen.
61 Gabriel et al. (2022), S. 58
62 BFS, Strukturerhebung
63 Bundesamt für Statistik 2021, S. 16