Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten

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wung verheiratet waren und danach alleine im Haushalt lebten (27 000 Franken).52 Diese Differenz entspricht rund einem Drittel des Lohns bezogen auf eine Vollzeitstelle (VZÄ).53 Das Nettoeinkommen geschiedener Witwen mit einer Hinterlassenenrente der AHV (41 000 Franken) lag näher bei jenem der Frauen in der Referenzgruppe. Diese Abweichung lässt sich durch eine stärkere Arbeitsmarktintegration nach der Scheidung erklären, die unter Umständen bereits lange vor der Verwitwung stattfand.

Die Situation innerhalb der einzelnen Gruppen ist sehr heterogen und die verfügbaren Daten sind deshalb mit Vorsicht auszulegen. Zu berücksichtigen ist beispielsweise die Tatsache, dass die Verwitwung von Frauen vor dem Rentenalter generell in fortgeschrittenem Alter eintritt (Medianalter nahe bei 60)54 und dass Witwen mit Kindern während zweier Jahre Anspruch auf Witwenleistungen haben, wenn die Verwitwung nach dem 25. Geburtstag des jüngsten Kindes erfolgt. Um das 60. Altersjahr nimmt die Arbeitsmarktbeteiligung in den meisten Bevölkerungsgruppen ohne unterhaltsberechtigte Kinder tendenziell ab.55 Oft spielen persönliche Entscheidungen mit, aber auch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Für Witwen, die sich für die Kindererziehung teilweise aus dem Arbeitsmarkt zurückgezogen haben, dürfte es aufgrund fehlender Berufserfahrung in den vorangegangenen Jahren schwieriger sein, sich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, auch wenn die Kinder bereits ausgezogen sind. Geht man im Zeitpunkt, in dem das jüngste Kind das 25. Altersjahr vollendet, von einem tieferen Beschäftigungsniveau aus, dürfte sich ein erfolgreicher Wiedereintritt stärker auf die Beschäftigung in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) auswirken.

Aus diesen Gründen und weil die meisten Witwen ohne Kinder im Haushalt bereits Teilzeit erwerbstätig sind, wird das zusätzliche Beschäftigungsvolumen in VZÄ, das sich aus der Anpassung der AHV ergibt, klar unter der Zahl der im Jahr 2035 betroffenen Personen liegen (10 500). Es ist schwierig, den potenziellen Zuwachs der Beschäftigung zu bestimmen. Unter bestimmten Annahmen könnte er 3500 VZÄ erreichen (Grössenordnung).

Wird der Kreis der Anspruchsberechtigten auf Hinterlassenenleistungen auf nicht verheiratete oder geschiedene Paare mit Kindern unter 25 Jahren ausgedehnt, könnte das einen gegenteiligen Effekt auf den Arbeitsmarkt haben, das heisst, die Arbeitsmarktbeteiligung des hinterbliebenen Elternteils könnte sinken, weil er künftig weniger auf ein Erwerbseinkommen angewiesen ist. Diese Massnahme betrifft viel weniger Personen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger einer AHV-Zusatzrente im Jahr 2035 kann auf etwas mehr als 600 Witwen und 200 Witwer geschätzt werden. Die empirischen Daten zeigen, dass Männer, selbst wenn sie Hinterlassenenleistungen erhalten, ihre Arbeitsmarktbeteiligung beim Tod des anderen Elternteils kaum ändern. Es kann deshalb angenommen werden, dass sich die Anpassung der AHV nicht auf die Beschäftigungssituation der Witwer auswirkt. Wie sich das neue Recht auf die Arbeitsmarktbeteiligung unverheirateter und nicht geschiedener Witwen mit Kindern

52 Gabriel et al. (2022), Abbildung 8, S. 65. Angaben in Franken durch die Autoren.

53 Gemäss der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung des BFS betrug der Medianlohn einer vollzeitbeschäftigten Frau im Jahr 2016 jährlich 63 924 Franken netto (keine Daten für 2015). Die Differenz von 21 000 Franken entspricht einem Drittel dieses Betrags.

54 Gabriel et al. (2022), Tabelle 5, S. 34–35

55 Gabriel et al. (2022), S. 76