Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten
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Für geschiedene Personen gelten besondere Bestimmungen. Während geschiedene Männer nur solange Anspruch auf eine Witwerrente haben, bis das jüngste Kind das
18. Altersjahr vollendet hat, haben geschiedene Frauen einen weitergehenden Rentenanspruch. So erhalten sie eine lebenslange Witwenrente, wenn sie Kinder haben und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat, wenn sie bei der Scheidung mindestens 45 Jahre alt waren und die geschiedene Ehe mindestens zehn Jahre gedauert hat, oder wenn das jüngste Kind das 18. Altersjahr vollendet, nachdem sie 45 Jahre alt geworden sind. Wenn sie keine dieser Voraussetzungen erfüllen, besteht ihr Anspruch auf eine Witwenrente, wie bei geschiedenen Männern, bis zum 18. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Während eine Witwe in der Regel lebenslang rentenberechtigt ist, erlischt der Rentenanspruch eines Witwers, sobald das letzte Kind des Witwers das 18. Altersjahr vollendet hat. Seit dem 11. Oktober 2022 wird die Witwerrente gemäss Übergangsregelung auch nach Vollendung des 18. Altersjahres des Kindes ausgerichtet (vgl. oben). Die Witwen- oder Witwerrente beträgt 80 Prozent der Altersrente, auf die die verstorbene Person Anspruch gehabt hätte. Fällt die Witwen- oder Witwerrente höher aus als die eigene Altersrente, wird erstere weiterhin anstelle der Altersrente ausbezahlt. Im Konkubinat lebende Personen haben keinen Anspruch auf Hinterlassenenleistungen.
1.2 Kennzahlen
Heute erhalten 175 850 Personen eine Witwen- oder Witwerrente in der Höhe von insgesamt 1,7 Milliarden Franken. 65 Prozent dieser Personen haben das Rentenalter bereits erreicht, die allermeisten Personen sind über 50 Jahre alt. Jene, die das Rentenalter noch nicht erreicht haben, beziehen Witwen- und Witwerrenten im Umfang von insgesamt 940 Millionen Franken. Weil das Sterberisiko mit dem Alter zunimmt, werden Witwen- und Witwerrenten vor allem an ältere Personen ausgerichtet. Witwen- und Witwerrenten, die nach dem Rentenalter ausbezahlt werden, betreffen insbesondere Personen im Ausland, die keinen Anspruch auf eine eigene Altersrente haben oder deren Altersrente aufgrund kurzer Beitragszeiten geringer ausfällt.
Tabelle 1‑1
Bezügerinnen und Bezüger einer Witwen- bzw. Witwerrente, nach Alter, Ge-
schlecht und Wohnort, Stand Dezember 2021
Alter Männer Frauen Total in der im in der im Schweiz Ausland Total Schweiz Ausland Total Total Im Erwerbsalter < 50 Jahre 780 180 950 5210 2750 7960 50–59 Jahre 690 160 850 18 220 10 600 28 830 29 680