Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/100: Teilrevision des AHVG: Anpassung der Hinterlassenenrenten · 70 Seiten
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gument gilt heute nicht mehr in allen Fällen. Ausserdem hat sich die Rollenverteilung innerhalb der Familie so verändert, dass auch Witwer in eine prekäre Lage geraten können, wenn das Haushaltseinkommen im Wesentlichen von der verstorbenen Ehefrau erwirtschaftet wurde.
Den veränderten sozialen Realitäten sowie den Bedingungen beim Arbeitsmarktzugang und bei der Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen ist dennoch Rechnung zu tragen. Studien9 zur wirtschaftlichen Situation von Hinterbliebenen zeigen namentlich, dass Witwer in der Regel finanziell bessergestellt sind als Witwen. Im Gegensatz zu den Männern gehen Frauen häufiger einer Teilzeiterwerbstätigkeit nach, insbesondere nach der Geburt eines Kindes, während die Erwerbsbeteiligung der Männer unabhängig von der Haushaltssituation hoch bleibt.10 Die Auswirkungen der Verwitwung auf die wirtschaftliche Situation von Witwen und Witwern sind somit unterschiedlich. Es wurde festgestellt, dass im Erwerbsalter Witwen häufiger einem Prekaritätsrisiko ausgesetzt sind als Witwer.
Gemäss den Daten für das Jahr 2022 arbeiten rund 86 Prozent der Männer mit Kindern unter 15 Jahren Vollzeit, während es bei den Frauen mit Kindern derselben Altersgruppe nur 22 Prozent sind. Von den 78 Prozent der Teilzeit arbeitenden Frauen mit Kindern unter 15 Jahren waren rund 42 Prozent zu weniger als 50 Prozent erwerbstätig. Bei einer Verwitwung kann es in solchen Konstellationen für Frauen weiterhin schwieriger sein, den Einkommensrückgang zu kompensieren.
Trotz einer höheren Erwerbsbeteiligung der Frauen gibt es bei den wirtschaftlichen Auswirkungen einer Verwitwung Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Eine Anpassung der Anspruchsvoraussetzungen für Hinterlassenenrenten muss folglich den Schutzbedarf der versicherten Personen berücksichtigen und gleichzeitig dem Grundsatz der Gleichbehandlung gerecht werden.
1.4.2 An die gesellschaftliche Entwicklung angepasste Regelung
Neben dem Erwerbsverhalten der Frauen haben sich auch die Familienformen gewandelt. Familien bestehen heute nicht selten aus unverheirateten Eltern oder sind Patchworkfamilien. Die grosse Mehrheit der Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren sind verheiratete Paare (74 %). Dabei handelt es sich bei 96 Prozent um Erstfamilien. 4 Prozent sind Fortsetzungsfamilien, das heisst Haushalte, bei denen mindestens ein Elternteil ein Kind aus einer früheren Beziehung in die neue Familie hineingebracht hat (Patchwork). Bei knapp einem Zehntel der Haushalte mit Kindern unter 25 Jahren (9 %) leben die Eltern in einer Konsensualpartnerschaft.11 Diesen neuen Familienmodellen muss Rechnung getragen werden, indem für Haushalte mit Kindern Hinterlassenenleistungen vorgesehen werden, die unabhängig vom Zivilstand sind.
9 Gabriel et al. (2022) S. 108 ff.; Wanner und Fall (2012); S. 81.
10 Familien in der Schweiz. Statistischer Bericht 2021, BFS, Neuenburg, 2021, S. 26.
11 Familien in der Schweiz – Statistischer Bericht 2021, BFS, Neuenburg, 2021, S. 9.