Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/101: Teilrevision des Bundesgesetzes zur Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz; BehiG) · 49 Seiten

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Der SGB-FSS und die Verbände und Organisationen, die die Interessen von gehörlosen und hörbehinderten Menschen vertreten, haben sich alle grundsätzlich gegen die Revision ausgesprochen, vor allem mit der Begründung, dass Gebärdensprachen keine Behinderung seien und ihre Anerkennung daher nicht in die Revision des BehiG gehöre. Sie sind zudem der Ansicht, dass die geplanten Änderungen des BehiG für andere Behinderungen gehörlose und hörbehinderte Menschen benachteiligen, insbesondere im Bereich Arbeit und Dienstleistungen, und weisen auf die Herausforderungen hin, die die digitale Umwälzung des Arbeitsmarktes speziell für die Kommunikation in Gebärdensprachen mit sich bringt.

3.6 Weitere Interessengruppen

ARTISET/INSOS brachten vor allem ihre Skepsis gegenüber dem Konzept der angemessenen Vorkehrungen zum Ausdruck. Sie sind der Ansicht, dass dieses Konzept nicht geeignet sei, die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nachhaltig zu fördern, insbesondere in Anbetracht seiner Einzelfallbetrachtung. Sie sind der Meinung, dass die Vorlage die Förderung von Arbeitsstellen für Menschen mit Behinderungen im allgemeinen Arbeitsmarkt und Massnahmen zur Bereitstellung der notwendigen Unterstützung beinhalten sollte.

Tendenziell stimmen die Privaten, die Dienstleistungen öffentlich anbieten, dem Vorentwurf der Revision zu, schlagen jedoch Änderungen vor, um den spezifischen Anliegen der einzelnen Sektoren besser gerecht zu werden oder die Verhältnismässigkeit der Massnahmen zu gewährleisten. Ihre Hauptanliegen sind der Schutz der KMU und der Schutz vor unbilligen Belastungen.

Arbeitgeber Banken begrüsst die Anerkennung der Gebärdensprache und die Förderung der digitalen Barrierefreiheit bei Dienstleistungen. Dagegen lehnt Arbeitgeber Banken die meisten Massnahmen zum besseren Schutz vor Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen im Erwerbsleben ab. Die

anderen Arbeitgeberorganisationen (AIHK, Arbeitgeberverband Region Basel, Arbeitgeber Zürich

VZH) lehnen die Vorlage hinsichtlich der Arbeitsverhältnisse und der Verfahrensaspekte ab. Sie geben zwar der Förderung von Brückenbauer-Angeboten vor der Regelung von Arbeitsverhältnissen im BehiG den Vorzug, schlagen aber trotzdem eine Reihe von möglichen Änderungen vor.

Die Schweizerische Post begrüsst die Vernehmlassungsvorlage. Die Dienstleisterin ist bereits heute verpflichtet, Postdienstleistungen von gleicher Qualität für Menschen mit und ohne Behinderungen anzubieten. Dazu gehört auch die barrierefreie Zugänglichkeit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, sowohl für eigenbetriebene Zugangspunkte als auch für Partner-Postagenturen. Die Post ist auch im Bereich der digitalen Zugänglichkeit gut aufgestellt, insbesondere im Bereich des elektronischen Zahlungsverkehrs. Die Schweizerische Post als Arbeitgeberin ist der Ansicht, dass die Umsetzung der Bestimmungen konkretisiert werden müsse. Im Bereich der Arbeit seien die Folgen noch nicht absehbar, was eine konkrete Umsetzung erschwere. Die Schweizerische Post schlägt vor, dass bei der Entwicklung von Standards die Möglichkeit eines Ermessensspielraums für eine Einzelfallabwägung mitberücksichtigt werden soll. Dazu bringt sie die oben genannten Befürchtungen zum Ausdruck (mangelnde Klarheit, Rechtsunsicherheit, Überlastung der Gerichte).

HotellerieSuisse ist der Ansicht, dass die geplanten Änderungen im Bereich der Arbeit zu einer Überregulierung führten. Laut dem Verband schützt das Arbeitsrecht die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bereits durch die Fürsorgepflicht, das Verbot der rechtsmissbräuchlichen Kündigung und die Diskriminierungsverbote. In der Praxis werfe eine solche Regelung unzählige Fragen auf und führe zu Abgrenzungsschwierigkeiten. Es sei für die Branche schwierig abzuschätzen, welche Konsequenzen diese Bestimmung letztendlich hätte. Dies führe zu einer grossen Rechtsunsicherheit. Die gleiche Befürchtung wird für den Zugang zu Dienstleistungen Privater geäussert. Der Verband betont, dass den finanziellen Möglichkeiten der Betriebe unbedingt Rechnung getragen werden müsse. In der Beherbergungsbranche fehle es kleinen Unternehmen oft an finanziellen Ressourcen, daher sei es unverhältnismässig, von ihnen zu erwarten, dass sie so umfangreiche Massnahmen ergreifen. HotellerieSuisse fordert daher, dass das Prinzip der Verhältnismässigkeit auch bei den Sanktionen greifen müsse und dass die Rechtsfolgen hinsichtlich Art und Höhe im Einzelfall zu entscheiden seien.