Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
1 Ausgangslage
Am 28. November 2021 nahmen Volk und Stände die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» an1. Entsprechend wurden der neue Artikel 117b und die dazugehörigen Übergangsbestimmungen in der Verfassung verankert. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 12. Januar 2022 entschieden, die neuen Verfassungsbestimmungen in zwei Etappen umzusetzen.
Die 1. Etappe nahm den indirekten Gegenvorschlag zur Initiative wieder auf und wurde bereits am 16. Dezember 2022 vom Parlament angenommen. Sie beinhaltet das Bundesgesetz vom 16. Dezember 2022 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege2 sowie drei Bundesbeschlüsse. Mit ihr wird, neben der Förderung der Bildungsabschlüsse im Bereich der Pflege, die Forderung nach der Möglichkeit zur direkten Abrechnung gewisser Leistungen gegenüber den Sozialversicherungen durch Pflegende umgesetzt. Das Bundesgesetz ist zusammen mit dem zugehörigen Ausführungsrecht am 1. Juli 2024 in Kraft getreten.
Am 25. Januar 2023 hat der Bundesrat die Eckpunkte für die Umsetzung der 2. Etappe festgelegt. Mit dieser sollen die restlichen Anliegen der Pflegeinitiative umgesetzt werden: Anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen und angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen, Sicherstellung einer ausreichenden und allen zugänglichen Pflege von guter Qualität sowie die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung in der Pflege. Zu diesem Zweck schlägt der Bundesrat namentlich ein neues Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und eine Änderung des Gesundheitsberufegesetzes vom 30. September 20163 (GesBG) vor.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
Am 8. Mai 2024 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe (2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»), sie dauerte bis am 29. August 2024.
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die Konferenzen der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sowie der Erziehungsdirektorinnen und -direktoren, 10 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 69 weitere Organisationen
eingeladen.
Von den angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten reichten alle 26 Kantone, die GDK, die EDK, 7 politische Parteien (Die Mitte, EVP, FDP, GLP, Grüne, SPS und SVP), 4 Spitzenverbände der Wirtschaft (SGB, Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerbeverband und Travail.Suisse) und 35 Organisationen (u. a. Bildungsinstitutionen, Berufsverbände, Verbände der Leistungserbringer) eine materielle Stellungnahme ein.
Ausserdem liessen sich weitere 102 nicht explizit begrüsste Organisationen und Institutionen, insbesondere kantonale Berufsverbände und Bildungsinstitutionen, materiell vernehmen.
Insgesamt sind 176 Stellungnahmen eingegangen.
Kategorie Total begrüsst Antworten Antworten Total erhaltene Begrüsste nicht Begrüsste Antworten
Kantone / KdK / 29 28 - GDK / EDK
1 BBl 2022 894
2 BBl 2022 3205
3 SR 811.21 3/96