Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
BE, NW und OW können den gewählten Ansatz mit nationalen Vorgaben in zehn Bereichen in einem eigenen Gesetz zwar nachvollziehen, haben aber grosse Vorbehalte, dass für die Pflege ein separates Arbeitsrecht definiert werden soll.
Die FDP lehnt ein separates Arbeitsrecht für eine bestimmte Berufsgruppe ab. Die Initiative soll innerhalb der bestehenden Gesetze und Verordnungen umgesetzt werden. Dabei dürften zentralistische Vorgaben nicht zu einer Schwächung der bewährten Sozialpartnerschaft führen.
Senesuisse schätzt es als prinzipiell falsch ein, ein explizites Bundesgesetz für einzelne Berufsgruppen zu schaffen. Mit GAV könne besonderen Gegebenheiten genug Rechnung getragen werden. Zudem führe die Schaffung eines separaten Gesetzes zur Ungleichbehandlung anderer Berufe, welche z.B. im selben Betrieb arbeiten.
3.2.2 Fehlende Finanzierung
Fast alle Vernehmlassungsteilnehmenden äussern Bedenken dazu, dass die Vorlage den Aspekt der Finanzierung der Massnahmen nicht klärt. Viele befürchten, dass das Vorhaben dadurch scheitern werde. Es wurden in dem Zusammenhang folgende Vorschläge eingereicht.
GDK und mit ihr AG, BE, JU, LU, NE, NW und ZH erwarten, dass sich die entstehenden Mehrkosten in den Tarif- und Finanzierungssystemen niederschlagen werden und somit von den Prämien- und Steuerzahlenden zu finanzieren sind. Sie hätten sich in Bezug darauf mehr Transparenz erhofft und erwarten, dass der Bund die KLV-Beiträge im gleichen Verhältnis erhöhen wird, wie sich die Restkosten für die Kantone und Gemeinden erhöhen werden.
GE befürchtet, dass durch die erwarteten Mehrkosten eine Ungleichbehandlung nicht nur der Angestellten in Pflegeinstitutionen, sondern auch zwischen den Gesundheitseinrichtungen zu erwarten ist. Es brauche ein Finanzierungsmodell, das die zusätzlichen Kosten abbildet.
JU zweifelt an, dass die Mehrkosten durch eine interne Umverteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen aufgefangen werden können. Der Kanton bedauert in dem Zusammenhang, dass der Bundesrat keine Kostenbeteiligung des Bundes vorsieht, wie er es bei der
1. Etappe gemacht hatte.
SG kritisiert das massive Eingreifen des Bundes in Kantonsaufgaben bei gleichzeitig fehlenden Aussagen hinsichtlich realistischer Finanzierung der Massnahme. Der Kanton teilt die Meinung des Bundesrates, dass die Mehrkosten über die bestehenden Tarif- und Finanzierungssysteme abzugelten sind. Es sei durch den Bund zwingend Transparenz zu den entstehenden Mehrkosten herzustellen, in dem die Grössenordnung anhand von Szenarien berechnet wird. Obwohl keine neuen Verbundaufgaben mit geteilter Finanzierungsverantwortung geschaffen werden solle, habe er sich dennoch angemessen und unbefristet an den Kosten zu beteiligen.
VS fordert, dass die Bundesgesetzgebung eine Erhöhung der Tarife garantiert, um die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu finanzieren. Der Bund sollte entsprechend auch die KLV-Beiträge zur Finanzierung der Langzeitpflege anheben.
Die EVP verlangt, dass der Bund gesetzliche Rahmenbedingungen für eine bessere Ressourcenverteilung schaffen und sich an den zusätzlichen Kosten beteiligen soll.
Die FDP verlangt, dass das Parlament das Gesetz in Kenntnis der Mehrkosten der einzelnen Massnahmen diskutieren können müsse. In der Botschaft müsse deshalb ausgewiesen werden, wie die erwarteten Mehrkosten durch Einsparungen in anderen Bereichen gegenfinanziert werden können. Die FDP verlangt, dass die Vorlage mit Massnahmen ergänzt werden sollen, die im Bereich der Pflege kostendämpfend wirken können und nennt als Beispiel eine Reduktion des administrativen Aufwandes.
Die GLP verlangt einen neuen Abschnitt «Finanzierung», in dem die Kantone verpflichtet werden, über die Umsetzung der Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die