Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative

Pflegenden Kostenfolgeabschätzungen vorzunehmen. Bund und Kantone sollen zur Erarbeitung eines Finanzierungsmodells verpflichtet werden, welches die Umsetzung der Verbesserungen garantiert.

Auch die GRÜNEN vermissen die Finanzierung der vorgeschlagenen Massnahmen. Sie beantragen, dass ein Finanzierungsmodell eingebaut werde, wobei insbesondere die Kantone als für die Gesundheitsversorgung zuständige Staatsebene in die Pflicht zu nehmen seien. Die zusätzlichen Mittel sollen über öffentliche Mittel, beispielsweise über die Aufstockung der gemeinwirtschaftlichen Mittel, und nicht über die OKP erfolgen.

ARTISET, ARTISET ZH, H+, SAV, Senesuisse und SPITEX Schweiz fordern eine Ergänzung des BGAP um einen Abschnitt «Finanzierung». In diesem Abschnitt soll festgehalten werden, dass

- Bund und Kantone verpflichtet sind, ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, welches garantiert, dass die Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege auch umgesetzt werden können, sodass die Verweildauer im Pflegeberuf effektiv zunimmt;

- die Kantone verpflichtet sind, über die Umsetzung der Massnahmen gemäss BGAP eine Kostenfolgeabschätzung in Auftrag zu geben; die Kostenfolgeabschätzung muss strikt neutral ausfallen und von einem unabhängigen Institut durchgeführt werden;

- die durch das BGAP generierten Mehrkosten in allen betroffenen Versorgungsbereichen durch eine entsprechende Erhöhung der geltenden Tarife resp. Beiträge vollumfänglich abgegolten werden;

- die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) entsprechend angepasst wird; darüber hinaus sind, soweit notwendig, weitere Anpassungen am geltenden Recht vorzunehmen (namentlich KVG/KVV, UVG/UVV, IVG/IVV, MVG/MVV).

Auch AL-ZH, APN-CH, BK-HEB, Brotegg Praxis, curacasa, femmes protestantes, SVBG,

PIP, Public Health Schweiz, SBK, SBK-BE, SBK-NE-JU, SBK-SG-TG-AI-AR, SGI, SHV,

SHV-AG-SO, SHV-BE, SHV-FR, SHV-Oberwallis, SHV-SZ, SHV-VD, SHV-Zentralschweiz, E. Spichiger, SPITEX ZH, SVBG, SVDE, SVF, vsao und S. Widmer schlagen vor, dass ein neuer Abschnitt «Finanzierung» eingefügt wird, in dem festgehalten wird, dass

- die Kantone verpflichtet werden, über die Umsetzung der Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Pflegenden eine Kostenfolgeabschätzung vorzunehmen;

- Bund und Kantone verpflichtet werden, ein Finanzierungsmodell zu erarbeiten, welches garantiert, dass die Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zugunsten der Pflege auch umgesetzt werden können.

KISPI ZH und USZ verlangen eine Indexierung der Tarife, um die Finanzierung der Pflege nachhaltig zu sichern. Eine solche Massnahme könnte dazu beitragen, die finanzielle Stabilität der Gesundheitseinrichtungen zu gewährleisten und gleichzeitig die Qualität der Pflege zu sichern.

Unia verlangt, dass der Bund die Initiative buchstabengetreuer umsetzt und Vorgaben macht, wie die Kantone die Umsetzung der Massnahmen zu finanzieren haben.

santésuisse verlangt, dass Ziel des geplanten Runden Tischs sein muss, dass die Leistungserbringer ihre Finanzierungssysteme anpassen, die Leistungserbringung effizienter ausgestalten und mehr Mittel aus den aktuell gültigen Tarifen sowie von der öffentlichen Hand für die Pflege einsetzen. Ansonsten drohe ein weiterer Prämienanstieg, der für santésuisse nicht hinnehmbar sei.

Pro Senectute ist der Ansicht, dass die Vorlage die Kostenfolgen berücksichtigen muss und entsprechend mit Massnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung zu ergänzen ist.