Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 96 Seiten
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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur 2. Etappe Umsetzung Pflegeinitiative
3.1 Umsetzung der Initiative
SBK und mit ihm Brotegg Praxis, curacasa, femmes protestantes, SBK-BE, SBK-GR, SBK-NE-JU, SBK-SG-TG-AI-AR, SGI, E. Spichiger, SVBG, SVDE und S. Widmer anerkennen,
dass der Bund die Pflegeinitiative in einem für schweizerische Verhältnisse raschen Tempo umsetzen will. Sie bemängeln aber, dass mit den in den zwei Etappen vorgeschlagenen Massnahmen nicht alle Elemente der Initiative umgesetzt würden und beharren auf der Umsetzung folgender Aspekte:
1. Bedarfsgerechte Personalausstattung
2. Deutlich verbesserte Arbeitsbedingungen
3. Angemessene Finanzierung der Pflegeleistungen
4. Reglementierung der Masterstufe und der Rolle der Pflegeexpert:in APN
CCL, CLS, Forel Klinik AG, Spital Bülach, Spital Limmattal, Spital Zollikerberg und VZK lehnen das neue BGAP als Ganzes ab. Sie fordern eine grundsätzliche Überarbeitung, weg von mehr Regulierung, hin zu mehr Förderung. Sie fordern eine Verbesserung der Finanzierung der Leistungen und eine Verringerung der Auflagen. Zudem brauche es Förderprogramme zur Ambulantisierung (weniger Schichtdienste, insbesondere Nachtschichten) und Digitalisierung (schwellenloser Informationsfluss) mittels finanzieller Anreize.
Die Gruppe Pflegende ZG und T. Wolleb schlagen die Ergänzung des BGAP um folgende Inhalte vor: Vorschläge zusätzliche Inhalte: 6 Wochen Ferien ab 50 Jahren und 7 Wochen Ferien ab 60 Jahren, die Senkung des Pensionsalters auf 62 Jahre und keine Nachtdienste mehr ab 60 Jahren. Zudem seien bei regelmässiger psychischer und physischer Belastung Belastungszulagen als Lohnbestandteil auszurichten. Weiter schlagen sie die Einführung einer Arbeitsmarktzulage vor, deren Höhe vom Bundesrat festgelegt und jährlich überprüft werden soll.
ASM, Barmelweid, GZF, Lindenfeld, Spitex MR, Spitex Regio Frick, SRB AG und vaka lehnen die Vorlage als Ganzes ab. Sie befürchten eine Verschärfung des Fachkräftemangels, ein weiteres Ansteigen der Unterfinanzierung der Gesundheitsinstitutionen, eine starke Einschränkung der wirtschaftlichen Freiheiten der Leistungserbringer sowie ein Ansteigen der Prämien der obligatorischen Krankenversicherung. Gemäss diesen Akteuren und KSB und RSS bedürfe es, sollte das BGAP in der vorliegenden oder ähnlichen Ausgestaltung angenommen werden, einer längeren Übergangsfrist, einer Etappierung, flankierender Massnahmen und einer vollumfänglichen Finanzierung, um die Versorgungssicherheit im Gesundheitswesen auch künftig sicherstellen zu können.
3.2 Allgemeine Bemerkungen zum Vorentwurf Bundesgesetz über die Arbeits-
bedingungen in der Pflege
3.2.1 Schaffung eines neuen Gesetzes
VSAA und mit ihm GDK sowie die Kantone AG, AR, BE, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SO, VS und ZH fordern, insbesondere mit Blick auf den Vollzug durch die kantonalen Arbeitsinspektorate, dass auf die Schaffung eines neuen Gesetzes verzichtet wird. Stattdessen sollen die geplanten Massnahmen im Arbeitsgesetz sowie auf Verordnungsstufe geregelt werden. Damit soll auch allfälligen Forderungen nach weiteren separaten Gesetzen für andere Branchen entgegengewirkt werden.
Auch LU kritisiert die Einführung eines separaten Arbeitsgesetzes für die Pflege und schlägt vor, die Anzahl der zu regelnden Bereiche zu reduzieren und warnt vor einer zu starken Einschränkung der Sozialpartnerschaft. Ausserdem weist LU darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Ressourcen des Pflege- und Betreuungspersonals durch Dokumentations- und administrative Aufgaben beansprucht wird. Er schlägt deshalb vor, im Gesetz eine Bestimmung aufzunehmen, um die von den Versicherern verlangte Dokumentation zu begrenzen und/oder eine Standardisierung der geforderten Angaben vorzuschreiben.