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Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 8 Seiten

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Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) Vorentwurf vom 8. Mai 2024

vom ...

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf die Artikel 110 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie 122 Absatz 1 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,

beschliesst:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

1Dieses Gesetz bezweckt, im Bereich der Pflege:

a. den Schutz der Arbeitnehmenden zu erhöhen;

b. die Arbeitsbedingungen zu verbessern;

c. die Sozialpartnerschaft zu fördern.

2Es soll dazu beitragen, dass die Verweildauer im Beruf zunimmt.

Art. 2 Geltungsbereich

1Dieses Gesetz gilt für:

a. Arbeitgeber, die in der Pflege tätige Arbeitnehmende beschäftigen, einschliesslich entsprechender Verleiher nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 19893 (AVG);

b. in der Pflege tätige Arbeitnehmende, die von Arbeitgebern nach Buchstabe a beschäftigt werden.

2Als in der Pflege tätige Arbeitnehmende gelten:

SR ..........

1SR 101

2BBl 2024 …

3 SR 823.11

2023-... «%ASFF_YYYY_ID»