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Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 8 Seiten
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Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) Vorentwurf vom 8. Mai 2024
vom ...
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
gestützt auf die Artikel 110 Absatz 1 Buchstaben a und b sowie 122 Absatz 1 der Bundesverfassung1,
nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …2,
beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Zweck
1Dieses Gesetz bezweckt, im Bereich der Pflege:
a. den Schutz der Arbeitnehmenden zu erhöhen;
b. die Arbeitsbedingungen zu verbessern;
c. die Sozialpartnerschaft zu fördern.
2Es soll dazu beitragen, dass die Verweildauer im Beruf zunimmt.
Art. 2 Geltungsbereich
1Dieses Gesetz gilt für:
a. Arbeitgeber, die in der Pflege tätige Arbeitnehmende beschäftigen, einschliesslich entsprechender Verleiher nach dem Arbeitsvermittlungsgesetz vom 6. Oktober 19893 (AVG);
b. in der Pflege tätige Arbeitnehmende, die von Arbeitgebern nach Buchstabe a beschäftigt werden.
2Als in der Pflege tätige Arbeitnehmende gelten:
SR ..........
1SR 101
2BBl 2024 …
3 SR 823.11
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