Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 56 Seiten

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Berufsqualifikationen. Sie sieht vor, dass die EU-Mitgliedstaaten die jeweiligen Berufsabschlüsse grundsätzlich als gleichwertig anerkennen und den Berufsangehörigen freien Zugang zum Arbeitsmarkt gewähren.35 Diese Richtlinie gilt gestützt auf den Anhang III des Personenfreizügigkeitsabkommens auch für die Schweiz.36 In Kapitel 6.2.2 dieses Berichts wird vertieft auf das EU-Recht eingegangen.

Obwohl sich die etablierten Berufsrollen in den verschiedenen Ländern unterscheiden, besteht Einigkeit im Grundsatz, dass eine Pflegeexpertin oder ein Pflegeexperte APN über einen Masterabschluss in Pflegewissenschaften verfügen muss, um APN-Leistungen erbringen zu können. In der Schweiz haben sich heute die beiden Rollen Clinical Nurse Specialist (CNS) und Nurse Practitioner (NP) fest etabliert. Diese Pflegefachpersonen haben neben dem theoretischen Wissen, das ihnen die Entscheidungsfindung bei komplexen Sachverhalten ermöglicht, auch die für eine erweiterte Pflegepraxis erforderlichen klinischen Kompetenzen erworben. Obwohl sich die Tätigkeiten und Kompetenzen je nach ausgeübter Rolle unterscheiden, betreuen sowohl CNS als auch NP Patientinnen und Patienten als klinische Expertinnen und Experten. Sie führen beispielsweise bei Patientinnen und Patienten mit chronisch verlaufenden Erkrankungen eigenständig klinische Untersuchungen durch, veranlassen diagnostische Tests und verordnen Medikamente. In hochkomplexen Pflegesituationen übernehmen sie im Pflegeteam die fachliche Führung und koordinieren die interprofessionelle Zusammenarbeit. Zudem erarbeiten sie evidenzbasierte Qualitätsstandards und Leitlinien für die klinische Praxis.

2.2.1 Deutschland

Regelung Berufsausübung

Im Gegensatz zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann ist in Deutschland die Berufsausübung für Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN nicht auf der Liste der reglementierten Berufe aufgelistet und somit keiner Bewilligungspflicht unterstellt.

In einigen Bundesländern gibt es Pflegeverbände, die während langer Zeit zur Entwicklung der erweiterten Pflegepraxis beigetragen haben. Im Laufe der Jahre haben sich die Projekte vervielfacht, und die wachsende Zahl an Masterstudiengängen hat natürlich auch zu einem Anstieg der Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN geführt.37 Diese Entwicklungen stiessen auf immer grösseres Interesse in der Politik, worauf das Pflegeberufegesetz38 verabschiedet wurde, das 2020 in Kraft trat.

Regelung von Bildungsgängen

Die Hochschulen sind grundsätzlich frei in ihrem Angebot. Jedoch wird ihre Tätigkeit durch ein Rahmengesetz reguliert. Im Bereich der Pflege regelt seit 2020 das Pflegeberufegesetz die Kompetenzen von Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe. Die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung regelt beispielsweise Einzelheiten zur Ausbildungsstruktur, den Ausbildungsinhalten, den Prüfungen und der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse39.

35 https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32005L0036 > Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (abgerufen am 20.03.2024). schaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (abgerufen am 20.03.2024).

37 International Council of Nurses (2020). Guidelines on Advanced Practice Nursing.

38 www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegeberufegesetz (abgerufen am 28.11.2023).

39 https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/ausbildungs-und-pruefungsverordnung-fuer-die-pflegeberufe-pflaprv.html (abgerufen am 15.01.2023). 15/56