Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 56 Seiten

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3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Auftrag des Bundesrates und Umsetzung

Der Bundesrat hat am 25. Januar 2023 das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) einen Vorentwurf für ein Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) zu erarbeiten. In diesem neuen Gesetz sollten insbesondere folgende Massnahmen geregelt werden:

- Verlängerung der Ankündigungsfrist für Dienstpläne auf mindestens 4 Wochen

- Regelung von Lohnzuschlägen für kurzfristige Arbeitseinsätze

- Verpflichtung der Verbände der Leistungserbringer zur Ausarbeitung von Empfehlungen zu optimalen Skill-Grade-Mixes

- Verpflichtung der Sozialpartner zu Verhandlungen über Gesamtarbeitsverträge (GAV) für Pflegepersonal, das von privatrechtlichen Leistungserbringern beschäftigt wird und Prüfung derer Ausweitung auf Angestellte öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber

- Organisation und Koordination des Vollzugs des neuen Bundesgesetzes.

Das EDI wurde zudem beauftragt, im Rahmen der Änderung des Epidemiengesetzes vom 28. September 201253 (EpG) zu prüfen, ob die Regelung aus Artikel 3 Absatz 4bisdes Covid-19- Gesetzes vom 25. September 202054 betreffend Umgang mit temporären Personalengpässen im Krisenfall in eben dieses Gesetz überführt werden soll.

Im Rahmen dieser Arbeiten sollte das EDI zudem gemeinsam mit dem EJPD und dem WBF die folgenden Massnahmen prüfen:

- Umsetzung von Massnahmen zur Überbrückung situationsbezogener Personalengpässe im Bereich der Pflege und Unterbreitung eines Vorschlags zu deren Regelung im BGAP oder durch Änderung des KVG oder der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung55 (KVV) (Verpflichtung zur Schaffung oder Beteiligung an Personalpools)

- Aktualisierung des Normalarbeitsvertrages von 1972 für das Pflegepersonal und Erklärung des relativ zwingenden Charakters dieses Normalarbeitsvertrages sowie Koordination mit den geplanten Bestimmungen im BGAP.

Weiter wurde das EDI beauftragt, gemeinsam mit dem WBF zu prüfen, ob folgende Massnahmen durch eine Änderung des GesBG umgesetzt werden sollen:

- Regulierung der Masterstufe im Bereich der Pflege

- Regulierung der Advanced Practice Nurse (APN)-Stufe im Bereich der Pflege

- Regulierung digitaler Kompetenzen des Pflegepersonals (in Erfüllung der Motion 22.3163 Silberschmidt).

53 SR 818.101

54 SR 818.102

55 SR 832.102