Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/102: 2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe · 56 Seiten

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Genügend, adäquat eingesetztes Pflegepersonal ist ein wichtiger Faktor für die Sicherstellung der Pflegequalität und der Arbeitszufriedenheit des Pflegepersonals. Diesem Anliegen trägt der Bundesrat mit der Umsetzung der Pflegeinitiative Rechnung. Auf eine gesetzliche Verpflichtung der Verbände, Empfehlungen für eine bedarfsgerechte Personalausstattung zu erarbeiten, soll jedoch aus verschiedenen Gründen verzichtet werden (vgl. 3.2.1). Mit der vorliegenden Berichterstattung wird das Anliegen des Postulats erfüllt.

1.7.2 Postulat Streiff 19.4278 «Versorgungslücken schliessen. Es ist Zeit für neue Pflegemodelle»

Das Postulat wurde am 15. September 2020 vom Nationalrat angenommen und an den Bundesrat überwiesen. Es beauftragt den Bundesrat zu prüfen, wie eine gesetzliche Regelung von Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN im GesBG zu gestalten wäre und wie ihre Leistungen in das Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG) aufgenommen werden können.23 Weiter soll im Rahmen der Erfüllung des Postulats festgelegt werden, wie eine geeignete Tarifstruktur zur Finanzierung der von den APN erbrachten Leistungen aussehen könnte.

Mit der vorgeschlagenen Änderung des GesBG und der damit zu erzielenden Klärung, welche Aufgaben Pflegeexpertinnen und Pflegeexperten APN in Zukunft in der (ambulanten) Gesundheitsversorgung übernehmen sollen sowie welche Kompetenzen dafür mit dem Bildungsabschluss (Master in Advanced Practice Nursing) und welche im Rahmen der praktischen Tätigkeit erlangt werden müssen, werden die Anliegen des Postulats umgesetzt.

1.7.3 22.3163 Motion Silberschmidt «Stärkung der digitalen Kompetenzen von Ge-

sundheitsfachpersonen»

Diese Motion wurde am 6. Juni 2023 mit der Annahme durch den Ständerat an den Bundesrat überwiesen. Sie beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine Revision der Rechtsgrundlagen zu unterbreiten, damit in der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Gesundheitsfachpersonen die in der Berufspraxis erforderlichen Kompetenzen im Bereich der digitalen Transformation gelehrt werden.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen des GesBG, des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 200624 (MedBG) und des Psychologieberufegesetzes vom 18. März 201125 (PsyG) kommt der Bundesrat diesem Auftrag nach.

1.7.4 23.3292 Postulat Amoos «Wie wirken sich Temporärpflegefachkräfte auf Spitä-

ler und Arbeitsplätze aus?»

Der Nationalrat hat das Postulat 23.3292 Amoos am 29. September 2023 angenommen. Es beauftragt den Bundesrat, die Auswirkungen der Einstellung von temporärem Pflegepersonal in den Spitälern hinsichtlich Qualität der Beschäftigung und der erbrachten Leistungen als auch hinsichtlich der verursachten Kosten zu untersuchen. Die geforderten Untersuchungen wurden im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung zum BGAP gemacht, der Bundesrat erachtet das Anliegen des Postulats deshalb als erfüllt.

23 SR 832.10

24 SR 811.11

25 SR 935.81