Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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freie Lagerung der Rohwaren gerecht zu werden. Mit den aktuellen Entschädigungen sei die Finanzierung weder von Neubauten noch von Renovationen gegeben. Um Investitionen in die vorgegebene Lagerkapazität zu rechtfertigen, sei demnach eine Zusicherung von höheren Entschädigungssätzen unerlässlich. Die Entschädigungsansätze seien so festzulegen, dass diese dem Pflichtlagerhalter die mit der Pflichtlagerhaltung in Verbindung stehenden Kosten vollumfänglich entschädigt. Mit einer Kosten-Nutzen-Analyse solle ein nachhaltiges Abwägen von Versorgungssicherheit, damit verbundenen finanziellen Konsequenzen und der allgemeinen Bereitschaft, diese Kosten auch langfristig tragen zu wollen, ermöglicht werden. Die Pflichtlagererhöhung habe eine weiter zunehmende Nachfrage nach Silokapazitäten zur Folge. Zusätzlich steige aktuell die Konkurrenz auf den bestehenden Siloraum durch andere Lagergüter, die ebenfalls in Getreidesilos gelagert werden können. Dies führe zu weiteren Kostensteigerungen vor allem beim Lagergeld und Umschlag.

Die Schweizer Zucker AG (SZU) hält fest, dass für die Finanzierung eine Durchgängigkeit zwischen den verschiedenen Garantiefonds vorhanden sein müsse. Diese könnte auch auf alle Warengruppen ausgedehnt werden.

Die Firma Stutzer & Co. AG hält zur Finanzierung der Reispflichtlager fest, dass die Finanzierung durch eine Aufwertung der Pflichtlager die Lager haltenden Unternehmen einseitig belasten sowie deren Liquidität und Eigenkapitalbedarf reduzieren würde. Diese Finanzierung wäre arbiträr zu Ungunsten der Pflichtlagerhalter und könnte diese in ihrer finanziellen Existenz beeinträchtigen.

Flexibilisierung

Die Coop Genossenschaft fordert seit langem eine Flexibilisierung der Pflichtlagermengen. Unter Flexibilisierung versteht sie die Definition einer unteren Bandbreite, welche nicht unterschritten werden darf, und einer Durchschnittsmenge, die pro Kalenderjahr mindestens erreicht werden muss. Die Einlagerung der vollen Pflichtlagermenge zum Zeitpunkt der Ernte ist für die Coop Genossenschaft sowohl aus versorgungstechnischer Sicht unnötig, als auch wirtschaftlich unsinnig, da diese Spitze die notwendigen Lagerkapazitäten erhöhe und so zu zusätzlichen Investitionen führe, die nur einmal im Jahr vor und nach der Ernte gebraucht werden, also zu einem Zeitpunkt, in dem aus Sicht der Versorgungssicherheit die kleinste Notwendigkeit dafür besteht. Die fenaco Genossenschaft fordert aus den vorerwähnten Gründen ebenfalls eine Flexibilisierung der Pflichtlagerhaltung.

Die Schweizer Zucker AG (SZU) merkt an, dass es grosszügige Bandbreiten plus-minus 20 % bei der Pflichtlagermenge über alle Warengruppen brauche, damit die Lager vor der Ernte zurückgefahren werden können. Damit würde sich der Bedarf an Lagerkapazitäten deutlich reduzieren und die Kosten und vor allem die Bereitstellung von zusätzlichen Lagerkapazitäten würden entsprechend deutlich reduziert. Die Umsetzung von Pflichtlager-Erhöhungen würde damit viel praktikabler und wirtschaftlich tragbarer.

Weiteres

Die Coop Genossenschaft, die fenaco Genossenschaft und die Schweizer Zucker AG (SZU) erachten das für die Vorlage verwendete Versorgungsmodell und die Annahme, dass während zwölf Monaten kein Import von Nahrungs- und Futtermitteln möglich ist, als ungeeignet. Dies sei ein wenig wahrscheinliches Worst-Case-Szenario und führe zu einer Überschätzung der zu erwartenden möglichen Mangellage. Die Definition einer schweren Mangellage aIs totaler Importstopp, der bis zu zwölf Monate dauern könne, sei nicht zielführend.