Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten
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sehenen Zeit umsetzbar ist. Dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Produktionsprozesse, insbesondere im Geflügelbereich, stark integriert und durchgeplant sind und daher die Reduktion der Bestände nicht beim konsumfertigen Produkt, sondern zu Beginn der Wertschöpfungskette angesetzt werden sollte. Geflügel und Schweinefleisch könnten als hochwertiges Nahrungsmittel für die Ernährung der Bevölkerung eingeplant werden, wodurch aufwändige Schlacht- und Einlagerungsaktionen vermieden werden könnten. Der MGB geht daher eher von einem höheren Bedarf an Pflichtlagerfuttermitteln aus als das in der Vorlage vorgesehen ist.
Rohproteinäquivalent
Die fenaco Genossenschaft und der Migros Genossenschaftsbund (MGB) befürworten das Vorhaben, dass die alternativen Proteinträgerpflichtlager bezüglich ihres gesamten Proteingehalts jederzeit einer äquivalenten Haltung von 25 % Sojaextraktionsschrot entsprechen können.
Finanzierung
Die Coop Genossenschaft hält fest, dass die Umsetzung der geplanten Aufstockung ein langjähriges finanzielles Engagement der betroffenen Unternehmen bedingt. Der Bund stehe in der Pflicht, die zusätzlichen Siloinfrastrukturen mindestens über den Zeitraum der Abschreibungsperiode von 40 Jahren mit Pflichtlagermengen auszulasten und zusätzlich dafür marktkonforme Entschädigungen zu zahlen, damit die Wirtschaftlichkeit der Investitionen für die Unternehmen gesichert sei. Ohne entsprechende rechtliche Rahmenbedingungen auf Stufe des Landesversorgungsgesetzes bezweifelt die Coop Genossenschaft stark, dass Unternehmen bereit sein werden, die notwendigen Investitionen zu tätigen. Die finanziellen Mittel für die Finanzierung der geplanten Aufstockung seien im Garantiefonds Getreide nicht vorhanden.
Die Coop Genossenschaft lehnt sowohl die immer wieder diskutierte Einführung einer Erstinverkehrbringerabgabe (Garantiefondsbeiträge werden sowohl auf importierten als auch auf im Inland produzierten Waren erhoben) als auch die Finanzierung über eine teilweise Aufwertung der Pflichtlager (Erhöhung Eigenkapitalanteil der Pflichtlagerhalter am Warenwert) strikt ab. Die Finanzierung über die Aufwertung belaste die Pflichtlagerhalter einseitig und reduziere ihre Liquidität und habe Einfluss auf die Eigenkapitalquote. Auch die fenaco Genossenschaft lehnt die Erstinverkehrbringerabgabe klar ab, weil die Haltung von Pflichtlagern im Interesse und zum Nutzen der gesamten Schweizer Bevölkerung sei und die entsprechenden Kosten deshalb der Bund tragen müsse. Die fenaco Genossenschaft ist zudem der Auffassung, dass ein beachtlicher Teil der Lagerentschädigungen durch den Garantiefondsbeitrag beim Import von Futterrohstoffen getragen werde und dies deshalb im Wiederspruch stehe mit der Reduktion der Tierbestände und der damit verbunden geringeren Importmengen. Auch die Schweizer Zucker AG (SZU) spricht sich absolut gegen Finanzierungsmodelle aus, die auch die Inlandproduktion belasten.
Die Coop Genossenschaft hält zur Finanzierung der Pflichtlager an Reis fest, dass die Erhöhung der Importabgaben die Situation von den grenzüberschreitenden Einkäufen im Detailhandel weiter antreiben würde. Ein wesentlicher Teil des Reises werde nicht mehr in der Schweiz produziert und eine Absatzverringerung in der Schweiz würde auch Auswirkung auf die Pflichtlagerkosten haben.
Um die angestrebte Pflichtlagererhöhung zu erreichen, ist gemäss der fenaco Genossenschaft zu prüfen, in welchem Umfang und wie lange bestehende Infrastrukturen für diesen Zweck weitergenutzt werden können. Renovationen von bestehenden Silogebäuden seien nötig, um viele in die Jahre gekommene Siloanlagen weiter zu nutzen und den heutigen Vorgaben und Bedürfnissen an eine einwand-