Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Lagermenge im aufgezeigten Rahmen kann er jedoch nicht nachvollziehen. Der MGB wünscht, dass deren Umfang in einer Detailstudie vertieft geprüft wird. Auch die logistische Sicht soll in einer Detailstudie vertieft geprüft werden.

Die fenaco Genossenschaft erachtet den vorgesehenen Aufbau an Speiseölen und Speisefetten als sinnvoll und notwendig und verweist im Weiteren auf die Stellungnahmen der Branchenpartner.

Die Lagerhaus-Genossenschaft Bern (LHG) erachtet den Vorschlag einer Erhöhung der Pflichtlagermenge an Ölen und Fetten um rund 10’000 Tonnen sowohl hinsichtlich Lagerung wie auch Rotation als umsetzbar und realistisch Die LHG verfügt über die nötigen Lagerkapazitäten, um die zusätzlichen Pflichtlager an Ölen und Fetten einzulagern

Die Die Schweizer Zucker AG (SZU) argumentiert, dass insbesondere beim Raps ein guter Selbstversorgungsgrad und auch eine gewisse Austauschbarkeit der Speiseöle bestehe. Wichtig sei das besondere Verfahren im Veredelungsverkehr. Dieses unterstütze klar die Verwendung von inländischen Rohstoffen für den Export und erhöhe damit die Versorgungssicherheit massiv. Gute Bedingungen für die inländische Produktion und Verarbeitung seien die beste Massnahme, um auch mit relativ tiefen Pflichtlagern eine hohe Versorgungssicherheit zu erreichen.

Getreide zur menschlichen Ernährung und Energieträger

Die Coop Genossenschaft, die fenaco Genossenschaft, der Migros Genossenschaftsbund (MGB)

und Die Schweizer Zucker AG (SZU) lehnen das Vorhaben im Bereich Getreide in der vorliegenden Form ab.

Die fenaco Genossenschaft verweist allgemein auf die Stellungnahme der réservesuisse genossenschaft, welche auch die Standpunkte der fenaco Genossenschaft widerspiegle. Auf einige Punkte geht die fenaco Genossenschaft speziell ein.

Aus Sicht der Coop Genossenschaft und der fenaco Genossenschaft ist es falsch, sämtliches Futtergetreide qualitativ durch duales Getreide zu ersetzen, im Gegenzug aber auf eine Erhöhung der Pflichtlager beim Brotgetreide weitestgehend zu verzichten.

Die Coop Genossenschaft lehnt dieses Vorhaben deshalb kategorisch ab, und zwar aus folgenden Gründen: Aus dualem Weizen allein könne eine Bäckerei kein Brot backen. Ein relevanter Anteil des voraussichtlichen Pflichtlageraufbaus sollte daher aus Weichweizen zur menschlichen Ernährung bestehen. Dualer Weizen könne von den Mehlmühlen nicht an Pflichtlager genommen werden, da diese für das Produkt anschliessend keine Verwendung hätten. Für Futtermühlen sei dieser aber in normalen Zeiten zu teuer und der rollierende Austausch bei den Lagerhaltern wäre daher aufgrund der Gesamtmenge nicht gewährleistet. Im Gegenteil müssten die Futtermühlen versuchen, die Posten an dualem Weizen mit der Auslagerung an eine Mehlmühle zu verkaufen, was die Marktvolatilitäten erhöhen, qualitativ wenig Sinn machen und durch die überflüssigen Fahrten auch ökologisch unsinnig würde. Die alleinige Fokussierung auf den dualen Weichweizen gehe damit am Ende auch zulasten der schweizweiten Diversifizierung der Pflichtlager. Die dezentrale Lagerung am Ort der Verarbeitung würde so in Frage gestellt. Auch aus der Sicht der aktuellen Diskussionen zur Landwirtschafts- und Ernährungspolitik sei die Strategie, so stark auf Futterweizen zu setzen, falsch. Der Trend gehe in die entgegengesetzte Richtung (Feed no Food). Ein Anteil dualer Weizen in den Pflichtlagern ist aus Sicht der Coop Genossenschaft für die Versorgungssicherheit sinnvoll, der Anteil müsse aber besser ausbalanciert sein als in der Vorlage vorgesehen.