Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Die fenaco Genossenschaft stellt sich ebenfalls gegen eine zweiseitige Nutzung von Getreide angesichts unterschiedlicher, ernährungsphysiologischer Anforderungen an Lebensmittel und Futtermittel. Eine Trennung mit klarem Endziel des Verwendungszweckes mache deswegen aus ihrer Sicht wesentlich mehr Sinn. Die fenaco Genossenschaft beurteilt zudem den angestrebten, raschen Abbau der Tierbestände aus wirtschaftlicher und biologischer Sicht in dieser kurzen Zeit als kaum umsetzbar. Eine Schlachtung vor dem vorgesehenen Ende der Nutzungsdauer sei ethisch nicht vertretbar. Des Weiteren entstünde ein temporäres Überangebot an Fleisch, welches kaum zum eigentlichen Marktwert verkauft werden könnte oder eingelagert werden müsste. Ebenso sei unklar ob die Schlachtkapazitäten in der Schweiz überhaupt vorhanden wären. Deshalb müsse von einer längeren Abbauphase ausgegangen werden, was eine höhere Bedarfsmenge an Futterrohstoffen zur Folge hätte.

Die fenaco Genossenschaft bezweifelt, dass die Aufstockung des Pflichtlagers über die Dauer von zehn Jahren realisierbar wäre. Darin kaum eingerechnet sei die Dauer der Planungs- und Bewilligungsphase oder mögliche Anpassungen im Gestaltungsplan, die gemacht werden müssten, um zusätzliche Kapazitäten zu schaffen. Bauprojekte könnten durch Einsprachen schnell um mehrere Jahre verzögert werden. Es sei fraglich, ob die Aufstockung aufgrund dieser verfahrenstechnischen Einschränkungen in der vorgesehenen Zeit vollendet werden könnte.

Gemäss der fenaco Genossenschaft hätte die Überführung von aktuell bestehenden Pflichtlagermengen an Futterweizen in Weizen zur menschlichen Ernährung zollrechtliche Konsequenzen zur Folge. In diesem Zusammenhang müsste geklärt werden, wie damit umzugehen ist.

Der Vorschlag, sämtliches Futtergetreide qualitativ durch duales Getreide zu ersetzen, welches auch für die menschliche Ernährung geeignet wäre, sollte aus Sicht des Migros Genossenschaftsbund (MGB) nochmals vertieft analysiert werden. Dies insbesondere, da aus dualem Weizen bzw. aus dem Mehl daraus keine Brotwaren produziert werden können. Ein Aufbau sollte in einem noch zu definierenden Umfang in erster Linie aus Schweizer Weichweizen (Brotgetreide) bestehen, welcher der menschlichen Ernährung dient und mit der bestehenden Infrastruktur verarbeitet werden kann.

Die Schweizer Zucker AG (SZU) hält fest, dass es beim Getreide pragmatische Lösungen zwischen Futtergetreide und Getreide für die menschliche Ernährung brauche. Die Futtergetreide-Qualität müsse so sein, dass sie in Krisensituationen wenigstens anteilsmässig für die menschliche Ernährung eingesetzt werden könne.

Glutenfreies Getreide

Die Coop Genossenschaft, der Migros Genossenschaftsbund (MGB), die Schweizer Zucker AG

(SZU) und Stutzer & Co. AG lehnen die vorgesehene Erhöhung der Pflichtlager an glutenfreiem Getreide ab.

Die Lagerkapazität für Reis ist aus Sicht der Coop Genossenschaft und der Firma Stutzer & Co. AG aktuell in der Schweiz in nicht ausreichendem Masse vorhanden. Die vorgeschlagene Erhöhung bei Reis sei in der Schweiz aktuell nicht umsetzbar.

Die Coop Genossenschaft teilt mit, dass sie eine geringere Erhöhung von heute 16'400 Tonnen auf insgesamt 20'500 Tonnen, was den Bedarf von fünf Monaten abdecken würde, auf Grund der Erfahrung in der Pandemie befürwortet. Unverpackter Reis sei für die Lagerung am geeignetsten. Verpackter Reis benötige auf Grund der Haltbarkeit einen entsprechenden Umschlag, damit er dem Konsumenten verkauft werden könne. Der Umschlag einer Schweizer Jahresmenge als Pflichtlager wäre aufgrund der Sortenvielfalt, der Schwankungen und der Produktionskapazitäten nicht gewährleistet.