Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/16: Änderung der Verordnung des WBF über die Pflichtlagerhaltung von Nahrungs- und Futtermitteln · 40 Seiten

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Zur Abbildung mengenmässiger Bedarfsvorgaben scheint der fenaco Genossenschaft eine Mengenableitung ausgehend von einer Reichweite in Monaten sinnvoller als die Angabe in absoluten Zahlen. Damit verbunden können die Mengen dynamisch dem sich verändernden Bedarf angepasst werden. Demgegenüber begrüsst der Migros Genossenschaftsbund (MGB) ausdrücklich den Grundsatz, die Pflichtlagermengen neu in Tonnagen und nicht mehr in prozentualer Bedarfsdeckung anzugeben, da dies mehr Klarheit und Transparenz schaffe.

Bei der weiteren Ausarbeitung der Lösungen ist dem Migros Genossenschaftsbund (MGB) wichtig, dass Pflichtlagerlösungen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen den beteiligten und den unbeteiligten Akteuren führen, keine Kostensteigerungen für die Konsumgüterindustrie, den Detailhandel und die Konsumenten zur Folge haben und den Einkaufstourismus nicht attraktiver machen.

Die Schweizer Zucker AG (SZU) vermerkt, dass Zucker nach wie vor eine sehr wichtige Komponente in der Kalorienversorgung der Schweiz sei, in einer grossen Anzahl von verarbeiteten Produkten eingesetzt werde und in vielen von diesen Produkten kaum ersetzbar sei. Die SZU unterstützt die Position, die aktuellen Pflichtlagermengen beim Zucker nicht zu verändern, wünscht sich aber eine langfristige, stabile Politik, weil Veränderungen bei der Lagerkapazität teuer und zeitaufwendig seien. Die Finanzierung der Zucker-Pflichtlager brauche stabile Garantiefondsbeiträge, sonst könnten die Lagerkosten nicht gedeckt werden. Beim Zucker wird ein bedeutender Anteil im Veredelungsverkehr exportiert. Auch hier sei das besondere Verfahren wichtig für die Konkurrenzfähigkeit der inländischen Nahrungsmittel-Industrie und für die Nachfrage nach Schweizer Zucker. Nur mit einer inländischen Produktion im Bereich von 65 % gemessen am Gesamtverbrauch sei langfristig die Versorgungsicherheit mit Zucker gewährleistet.

3.6. Branchenverbände Landwirtschaft und Ernährung

Zur Vernehmlassung sind Stellungnahmen von 18 Verbänden aus den Wirtschaftszweigen Landwirtschaft und Ernährung eingegangen (Bauernverband beider Basel BVBB, Dachverband Schweizerischer Müller DSM, Föderation der Schweizerischen Nahrungsmittel-Industrien fial, Prométerre, Proviande, RISO, Schweizer Fleisch-Fachverband SFF, Schweizer Geflügel-Produzentenverband SGP, Schweizer Milchproduzentenverband SMP, Schweizerischer Getreideproduzentenverband SGPV, St. Galler Bauernverband SGBV, Suisseporcs, Swiss Beef, swiss granum, SwissOlio, Verband kollektiver Getreidesammelstellen der Schweiz VKGS, Verband des Schweizerischen Getreide- und Futtermittelhandels VSGF, Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten VSF). Diese sind nachstehend zusammengefasst.

Die Vorlage wird von den sich im Rahmen der Vernehmlassung äussernden Branchenverbänden aus den Bereichen Landwirtschaft und Ernährung mehrheitlich abgelehnt. Während die vorgesehene Erhöhung der Pflichtlager an Speiseölen und Speisefetten teilweise auf Zustimmung stösst, werden die in der Pflichtlagerhaltung von Getreide vorgesehenen Mengenveränderungen grossmehrheitlich abgelehnt. Vielfach wird die Plausibilität der Strategie hinterfragt, auf welcher die Vorlage basiert. Zahlreiche Unternehmen nehmen zudem hinsichtlich der Finanzierung der Pflichtlagerhaltung Bezug auf die bevorstehende Revision des Landesversorgungsgesetzes und eine mögliche Einführung einer Erstinverkehrbringerabgabe und drücken ihre ablehnende Haltung dagegen aus.