Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Materielle und finanzielle Der Bundesrat legt die strategischen Ziele der Stiftung für jeweils Steuerung vier Jahre fest. Er überprüft deren Erreichung jährlich gestützt auf

den Bericht des Stiftungsrats. Die Voraussetzungen und Kriterien zur Ausrichtung von Finanzhilfen an Dritte werden durch die Verordnung vom 23. November 2011101 über Beiträge der Stiftung Pro Helvetia geregelt.

Verfahren der Beitragsge- Die Beiträge werden auf Gesuch hin gewährt.

währung

8 Zahlungsrahmen Schweizerisches Nationalmuseum (Vorlage 12)

Bedeutung für die vom Das SNM ist eine der Öffentlichkeit zugängliche Einrichtung im Bund angestrebten Ziele Dienste der Gesellschaft und derer Entwicklung, die zu Studien-,

Bildungs- und Unterhaltungszwecken kulturhistorische Objekte und Materialien sammelt, bewahrt, erforscht, bekannt macht und ausstellt. Das SNM leistet durch seine Tätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit der Schweizer Geschichte und der vielfältigen Identität der Schweiz. Die Auseinandersetzung mit der eigenen Vergangenheit bildet die Basis, um die Zukunft gestalten zu können.

Das SNM erfüllt drei Aufgaben:

− Darstellung der Geschichte der Schweiz und ihrer internationalen Verflechtungen;

− Auseinandersetzung mit der vielfältigen Identität der Schweiz; − Kompetenzzentrum für andere Museen in der Schweiz.

Materielle und finanzielle Der Bundesrat gibt die strategischen Ziele für das SNM jeweils für Steuerung vier Jahre vor und definiert damit in Ergänzung zur Kulturbotschaft

die Aufgabenprioritäten und die Mittelverwendung der Museumsgruppe. Die Berichterstattung und die Prüfung der Mittelverwendung sowie der Zielerreichung erfolgen jährlich.

Verfahren der Beitragsge- Das SNM gewährt keine Beiträge an Dritte.

währung

9.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Die Gesetzesvorlagen sehen keine Delegation gesetzesvertretender Rechtsetzungsbefugnisse vor.

101 SR 442.132.2