Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Der Bedarf nach geteilten Standards, kooperativem Sammeln und organisationsübergreifende Infrastrukturen für die digitale Langzeitarchivierung ist dementsprechend gross.

Miteinander von Analog und Digital

Kultur und Kunst begleiten die digitale Transformation, indem sie die Möglichkeiten des digitalen Raums künstlerisch und kreativ erforschen, neue Formate entwickeln und erproben. Mit digitaler Vermittlung kann Kultur ortsunabhängig zugänglich gemacht und ein neues Publikum gewonnen werden.

Gleichzeitig besteht der Beitrag der Kultur gerade auch darin, uns mit der physischen Dimension und der Materialität der Dinge zu konfrontieren. Kultur lebt von persönlichen Begegnungen, der Unmittelbarkeit des Erlebnisses und der Gemeinschaft mit anderen. Kultur bietet Authentizität und hilft den Menschen dabei, sich im realen Raum verorten zu können.

Digitale und analoge Formen der Kultur schliessen sich nicht aus, sondern ergänzen und befruchten einander. Darum gilt es ständig zu evaluieren, wieviel Aufwand in die digitale Erweiterung investiert wird, welche Formate das Publikum nutzt oder wie neue Publikumssegmente angesprochen werden können, ohne das traditionelle Kulturpublikum zu verlieren.

Ziele der Kulturpolitik

Kulturpolitik unterstützt die digitale Transformation in der Kultur. Sie setzt bei der Bewahrung des digitalen Kulturerbes auf eine enge Kooperation der Kultureinrichtungen. Sie fördert

– in Ergänzung zu analogen Formen – digitale Formen von Produktion, Diffusion und Vermittlung sowie kultureller Teilhabe und sorgt für die Weiterentwicklung angemessener Rahmenbedingungen im digitalen Umfeld.

2.4 Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit

Klimawandel, Ressourcenknappheit und der Verlust von Biodiversität sind Herausforderungen von grosser Dringlichkeit, die auch den Kulturbereich betreffen und durchdringen. Die Schweiz stützt sich auf das Nachhaltigkeitsverständnis der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung («Brundtland-Kommission»). Dieses basiert auf der Vorstellung, dass nachhaltige Entwicklung nur durch den gleichzeitigen und gleichberechtigten Einbezug von Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft erreicht werden kann. Die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) knüpft daran an und bildet heute den globalen Referenzrahmen für die nachhaltige Entwicklung. Ihre 17 Ziele (Sustainable Development Goals SDG) liegen verschiedenen sektoralpolitischen Strategien des Bundesrates zugrunde.25 Nachhaltigkeit ist ein umfassendes Konzept und beschränkt sich nicht auf Klimawandel und umweltpolitische Themen, sondern erstreckt sich auch auf soziale und ökonomische Themen wie Arbeitsbedingungen, Gesundheit, Inklusion und kulturelle Vielfalt.

Sicher ist: Die Entwicklung hin zu einem nachhaltigeren Umgang mit unserer Umwelt ist nur durch einen gesellschaftlichen und kulturellen Wandel möglich. Hier leistet die Kultur einen zentralen Beitrag, denn sie vermag Kreativität und Vorstellungskraft zu stimulieren und so als Anstoss für einen Bewusstseinswandel hin zu nachhaltigerem und suffizienterem Verhalten zu wirken. Gleichzeitig ist der Kultursektor selbst mit dem Erfordernis nachhaltiger Entwicklung konfrontiert.

25 Siehe insbesondere «Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030)»: www.are.admin.ch > Nachhaltige Entwicklung > Strategie und Berichterstattung > Strategie Nachhaltige Entwicklung.