Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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zusammenzuarbeiten. Um die vorgenannten Herausforderungen in Bezug auf die Zusammenarbeit der Akteure zu meistern, braucht es eine übergeordnete inhaltliche Strategie zur Erhaltung des Kulturerbes. Eine solche Strategie verlangt auch die Motion 20.3930 der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S). Die Erarbeitung der Strategie ist derzeit im Gang und soll bis Ende 2023 vorliegen. Eine solche Strategie kann auch die periodische Prüfung von Lücken im Bestand des Kulturerbes in der Schweiz vorsehen. In diesem Zusammenhang kommt dem Erhalt des immateriellen Kulturerbes der Schweiz wie etwa der Traditionen und des Handwerks eine besondere Bedeutung zu.

Umgang mit belastetem Kulturerbe

Beim Umgang mit Zeugnissen, die mit kontroversen oder schwierigen historischen Erfahrungen in Zusammenhang stehen, ist Transparenz das oberste Gebot. Museen, Sammlungen und alle weiteren Gedächtnisinstitutionen sind aufgefordert, die Herkunft und die Besitzverhältnisse von Objekten, Dokumenten und Sammlungen sorgfältig abzuklären und sich den ethischen und rechtlichen Fragen zu stellen, die sich aus diesen Abklärungen ergeben. Zudem sollen Zeugnisse, deren Aussage inhaltlich problematisch – beispielsweise rassistisch oder diskriminierend – ist, kontextualisiert werden. Die Erforschung der Fakten und die historische Kontextualisierung sowie deren Vermittlung sind notwendig für das Verständnis und die Einordnung von historisch belastetem Kulturgut. Sie bilden auch die Basis für die Umsetzung von fairen und gerechten Lösungen (Restitution, kooperative Forschungs- und Ausstellungsprojekte, Austauschprojekte usw.) im Sinn der Washington Conference Principles on Nazi-Confiscated Art vom 3. Dezember 1998 und der Terezìn Declaration on Holocaust Era Assets and Related Issues vom 30. Juni 2009.28

Die Erforschung der Herkunft und der Erwerbsgeschichte unrechtmässig erworbener Kunstwerke darf nicht bei der Zeit des Nationalsozialismus haltmachen. Auch im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Europas müssen historische Zeugnisse neu befragt werden. In diesem Kontext schafft der Bund mit der vorliegenden Botschaft die Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Motion 22.3023 WBK-N («Plattform für Provenienzforschung bei Kulturgütern in der Schweiz»).

Ziele der Kulturpolitik

Kulturpolitik unterstützt die Erarbeitung und Umsetzung von Strategien zur Erhaltung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes. Sie begleitet und unterstützt die transparente Aufarbeitung von belasteten Zeugnissen der Vergangenheit sowie die Umsetzung von fairen und gerechten Lösungen in diesem Kontext.

2.6 Gouvernanz im Kulturbereich

In der Schweiz fördern seitens der öffentlichen Hand sowohl der Bund als auch die Kantone und die Gemeinden die Kultur. Von den insgesamt rund 3,0 Milliarden Franken öffentlicher Kulturausgaben im Jahr 2020 entfielen knapp 1,44 Milliarden Franken (48,3%) auf die Gemeinden, 1,14 Milliarden Franken (40,5%) auf die Kantone (inklusive Lotteriefonds) und 330

28 Abrufbar unter: www.bak.admin.ch > Kulturerbe > Raubkunst >Internationale Grundlagen.