Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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Übersicht

In dieser Botschaft formuliert der Bundesrat die Ausrichtung der Kulturpolitik des Bundes

in der Förderperiode 2025–2028: Die Kultur in der Schweiz steht vor grossen Herausforderungen, welche alle Staatsebenen, Kulturakteure und Kulturbereiche betreffen. Der Bun-

desrat hat die Herausforderungen zu sechs thematischen Handlungsfeldern gegliedert. Der Bund wird in der Förderperiode 2025–2028 die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf die sechs Handlungsfelder und die damit verbundenen Ziele ausrichten. Die Handlungsfelder und Ziele haben darüber hinaus eine gesamtschweizerische Bedeutung. Sie sollen im Rahmen

der bestehenden Zuständigkeiten die Grundlage für eine engere Kooperation und Koordi-

nation in der Kulturpolitik der Schweiz bilden.

Zur Umsetzung der Kulturpolitik des Bundes in den Jahren 2025–2028 beantragt der Bun-

desrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 1001,9 Millionen Franken. Dies entspricht einem Wachstum von durchschnittlich real 0,2 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2024. Zudem beantragt der Bundesrat die Änderung von vier Bundesgesetzen im Kulturbereich.

Ausgangslage

Das Kulturförderungsgesetz sieht eine mehrjährige Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes (Kulturbotschaft) vor. Gegenstand der vorliegenden Kulturbotschaft bildet die Förderperiode 2025–2028. Die Kulturbotschaft umfasst die Transferausgaben des Bundesamtes für Kultur (BAK) sowie die Budgets der Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia und des Schweizerischen Nationalmuseums (SNM).

Inhalt der Vorlage

Der Bundesrat misst der Förderung des Kulturschaffens, der Pflege des Kulturerbes und der Teilhabe der Bevölkerung am Kulturleben eine hohe Bedeutung zu. Kultur bereichert unser Leben, führt Menschen zusammen, vermittelt Kenntnisse über die Vergangenheit, gibt Hilfe zum Verständnis der Gegenwart und ermöglicht Visionen der Zukunft.

Seit dem Jahr 2016 hat der Bundesrat die kulturelle Teilhabe, der gesellschaftliche Zusammenhalt sowie die Förderung von Kreation und Innovation als zentrale Elemente der Kulturpolitik des Bundes etabliert. Sie haben als langfristige Wirkungsziele auch weiterhin Geltung.

Die Covid-19-Pandemie 2020–2022 war ein Schlüsselmoment für die Kultur in der Schweiz. In der Krise beschleunigten und akzentuierten sich verschiedene bereits bestehende Entwicklungstendenzen wie beispielsweise die Verlagerung des Filmkonsums auf digitale Plattformen oder die prekäre soziale Sicherheit vieler Kunstschaffender. Der Bund hat die Krise zum Anlass genommen, die aktuellen Herausforderungen für die Kultur in der Schweiz unter Einbezug der Kantone, Städte und Gemeinden sowie der Kulturverbände eingehend zu analysieren. Die dabei identifizierten Herausforderungen wurden in sechs Handlungsfeldern gegliedert (Kultur als Arbeitswelt; Aktualisierung der Kulturförderung; Digitale Transformation in der Kultur; Kultur als Dimension der Nachhaltigkeit; Kulturerbe als lebendiges Gedächtnis; Gouvernanz im Kulturbereich). Zu jedem Handlungsfeld wurden Ziele aus gesamtschweizerischer Perspektive definiert, welche die spezifischen Herausforderungen im betreffenden Bereich adressieren.

Der Bund wird in der Förderperiode 2025–2028 die Schwerpunkte seiner Tätigkeit auf die sechs Handlungsfelder und die damit verbundenen Ziele ausrichten. Zu diesen Schwerpunkten gehören insbesondere: