Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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− Sicherstellung einer angemessenen Entschädigung professioneller Kulturschaffender sowie Verbesserung der beruflichen Rahmenbedingungen und der Chancengleichheit.
− Berücksichtigung von Fördermassnahmen, die den ganzen kreativen Wertschöpfungsprozess einbeziehen und Anpassung des Förderangebots an neue Entwicklungen.
− Unterstützung der digitalen Transformation der Kulturakteure und Berücksichtigung neuer digitaler und hybrider Formate der Produktion, Verbreitung und Vermittlung.
− Unterstützung der Nachhaltigkeit im Kultursektor und Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch einen breiten Zugang zur Kultur.
− Bewahrung, Weiterentwicklung und Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes der Schweiz und transparente Aufarbeitung belasteten Kulturerbes.
− Stärkung der Kooperation und Koordination zwischen den Kulturakteuren in der Schweiz, verstärkte Zusammenarbeit mit anderen Politikbereichen und in der internationalen Kulturpolitik sowie Aufbau eines Monitorings zum Kultursektor.
Zur Umsetzung der Kulturbotschaft 2025–2028 beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von insgesamt 1001,9 Millionen Franken. Dies entspricht einem Wachstum von durchschnittlich real 0,2 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2024 (nominales Wachstum im Durchschnitt 1,2%). Der Voranschlag 2024 wird dabei gemäss Entscheid des Bundesrates vom 15. Februar 2023 für alle schwach gebundenen Ausgaben des Bundes wie namentlich die Kulturausgaben 2,0 Prozent unter dem ursprünglichen Finanzplan für das Jahr 2024 liegen.
In Bezug auf die beantragte Änderung von vier Bundesgesetzen sind die Anpassungen des Nationalbibliotheksgesetztes sowie des Kulturgütertransfergesetzes hervorzuheben: Durch die Einführung einer Pflichtexemplarregelung für digitale Helvetica («Dépôt légal numériquel») will der Bundesrat sicherstellen, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Im Weiteren legt der Bundesrat durch eine beantragte Änderung des Kulturgütertransfergesetz die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der Motion 22.3023 WBK-N («Plattform für Provenienzforschung bei Kulturgütern in der Schweiz»).