Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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besteht. Eine stärkere Berücksichtigung kultureller Perspektiven in der Energiepolitik und der Raumplanung könnte im Weiteren zu einer höheren Qualität der gebauten Umwelt beitragen und einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung leisten. Zur Förderung der Teilhabe bedarf es der Koordination mit der Sozialpolitik. Im Rahmen der Aussenpolitik könnten kulturelle Aspekte noch verstärkt zur positiven Wahrnehmung der Schweiz im Ausland beitragen.
Statistiken und Monitoring zur Kultur
Eine ausreichende statistische Datenlage ist für eine evidenzbasierte Steuerung der Kulturpolitik unerlässlich. In den letzten Jahren hat das Bundesamt für Statistik (BFS) im Auftrag des BAK die Statistiken zur Kultur ausgebaut. In Ergänzung zu bereits bestehenden Statistiken in den Bereichen Film, Bibliotheken und Kulturfinanzierung wurden neue Statistiken namentlich zu Museen, Baudenkmälern, Kulturverhalten und Kulturwirtschaft publiziert. Zur Weiterentwicklung des Bereichs «Statistik und Monitoring» sind zusätzliche Investitionen in die Erfassung, Darstellung und Evaluation von Kulturdaten zu tätigen. Dies muss in enger Zusammenarbeit mit den staatlichen Partnern und den Kulturverbänden erfolgen, welche über einen Grossteil der relevante Daten verfügen. Ein Monitoring mit einem Indikatorensystem soll es ermöglichen, Trends und Entwicklungen der Kulturlandschaft aufzuzeigen.32 Eine bessere Datenlage trägt zu einer besseren Steuerung der Kulturpolitik in einer gesamtschweizerischen Perspektive bei. Zu den zentralen inhaltlichen Fragen der Kulturpolitik ist aber auch ein verstärkter Diskurs wünschenswert.
Internationale Kooperation und Austausch
Kultur ist von Natur aus grenzüberschreitend: Austausch, Begegnung und Dialog sind wesentliche Merkmale einer lebendigen Kultur. Der Aktionsradius der Kreativität endet deshalb nicht an der Landesgrenze.
Die Europäische Union ist ein wichtiger Partner für die internationale Kulturpolitik der Schweiz. Das aktuelle EU-Kulturprogramm «Creative Europe 2021–2027» umfasst drei Aktionsbereiche (KULTUR, MEDIA und spartenübergreifender Aktionsbereich). Die Teilnahme der Schweiz am Aktionsbereich MEDIA ist seit 2014 und bis auf weiteres ausgesetzt. Die seitens der EU geforderte Angleichung an die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie)33 sowie der fehlende Abschluss eines institutionellen Abkommens stehen zurzeit einer Assoziierung entgegen. Seit 2014 bestehen nationale Ersatzmassnahmen im Filmbereich, welche die Nichtteilnahme der Schweiz am MEDIA-Programm der EU teilweise abfedern.
Der Bundesrat strebt eine Teilnahme der Schweiz am EU-Programm «Creative Europe», insbesondere an dessen Unterprogramm «MEDIA», weiterhin an. Aufgrund der eingetretenen Verzögerungen ist zu klären, inwiefern eine Teilnahme an der laufenden Programmperiode (2021–2027) noch realistisch ist.
32 Vgl. z.B. in Bezug auf die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030: www.bfs.admin.ch > Statistiken finden > Nachhaltige Entwicklung > Das MONET 2030-Indikatorensystem.
33 Richtlinie 2010/13/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. März 2010 zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste), ABl. L 95 vom 15.4.2010, S. 1.