Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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7.2.4 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz (Vorlage 7)

Über den Zahlungsrahmen KGTG werden die Förderaktivitäten finanziert, welche sich auf das KGTG stützen. Das betrifft Projekte, die dem Schutz und Erhalt von besonders gefährdeten Kulturgütern dienen, sowie Projekte von internationalen Organisationen betreffend Kulturgüterschutz (UNESCO, ICCROM, Internationaler Museumsrat ICOM).

Übersicht über die Beiträge

gestützt auf Art. 14 KGTG (in Mio. Fr., gerundet)

(2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstumsrate (nominal %)

Zahlungsrahmen (0,8) 0,6 0,7 0,8 0,8 2,9 2,5 KGTG

7.2.5 Verpflichtungskredit Baukultur gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetz (Vorlage 8)

Über den Verpflichtungskredit Baukultur werden die Finanzhilfen zur Erhaltung schützenswerter Objekte (Denkmalpflege) und zur Durchführung archäologischer Massnahmen sowie Finanzhilfen zur Unterstützung von Organisationen, Forschungsvorhaben, Ausbildung und Vermittlung finanziert.

Übersicht über die Beiträge

gestützt auf die Art. 13, 14, 14a und 17c NHG (in Mio. Fr., gerundet)

(2024) 2025 2026 2027 2028 2025–2028 Wachstumsrate (nominal %)

Erhaltung schützenswerter Ob- (25,6) 25,7 26,0 26,3 26,5 104,6 0,9 jekte, Archäologie

Organisationen, Forschung, (5,8) 5,9 5,9 6,0 6,0 23,8 1,1 Ausbildung und Vermittlung

Verpflichtungskredit Baukul- (31,4) 31,6 31,9 32,3 32,6 128,4 1,0 tur

7.2.6 Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung (Vorlage 9)

Über den Zahlungsrahmen Sprachen und Verständigung werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, die sich auf das SpG stützen. Der Verwendungszweck der einzelnen Kredite ab 2025 wird nachfolgend kurz dargestellt: