Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten
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sonen befinden und die NB mit diesen Daten arbeitet, sie der Öffentlichkeit orts- und zeitunabhängig zugänglich macht und beispielsweise auch zu Forschungszwecken zur Verfügung stellt.
Die NB bearbeitet Daten aus ihrem Bestand mit dem Ziel, das Sammeln, Erschliessen, Erhalten und Vermitteln von Informationen mit einem Bezug zur Schweiz zu sichern. Die Herausforderung, der fortschreitenden Technologie und den sich stetig wandelnden Bedürfnissen ihres Publikums gerecht zu werden, erfordert relativ grosse Flexibilität im Umgang mit den betreffenden Daten. Die Auswirkungen auf betroffene Personen ist jedoch aufgrund des Kontexts (Bibliotheksbestand mit grösstenteils bereits veröffentlichten Dokumenten) als gering zu betrachten.
Die NB kann auch Daten, die ursprünglich nicht zur Veröffentlichung vorgesehen waren, aber aus kulturellen oder historischen Gründen von öffentlichem Interesse sind, bearbeiten, bekanntgeben und allgemein zugänglich machen. Sie wendet dabei entsprechend strengere Massstäbe an.
6.4 Kulturgütertransfergesetz (Vorlage 4)
Art. 14 Abs. 1 Bst. d
Das Parlament hat am 26. September 2022 die Motion 22.3023 WBK-N angenommen. Damit wurde der Bundesrat beauftragt, eine web-basierte Datenbank zusammen mit anderen Partnern zu koordinieren und zu unterstützen. Ziel dieser Plattform ist es, nach wissenschaftlichen Methoden erarbeitete Resultate zur Herkunft von Kulturgütern in der Schweiz über das Internet zugänglich zu machen. Dabei sollen gemäss Motion sowohl öffentliche wie auch private Museen und Sammlungen aus dem In- und Ausland ihre Erkenntnisse auf die Plattform laden. Museen und Sammlungen, die für ihre Provenienzforschung vom Bund finanziell unterstützt werden, sollen gemäss Motion verpflichtet werden, ihre Erkenntnisse auf der Plattform zu publizieren. Die vorgeschlagene Anpassung schafft die Rechtsgrundlage zur Umsetzung der Motion 22.3023 WBK-N.
7 Erläuterungen zu den Kreditbeschlüssen
7.1 Vorbemerkungen
Die Beträge der Zahlungsrahmen und Kredite, wie sie in diesem Kapitel dargelegt sowie in den Entwürfen der Finanzierungsbeschlüsse enthalten sind, sind auf jeweils hunderttausend Franken gerundet. Teilweise ergeben sich durch die Rundung scheinbare Additionsdifferenzen.
Die für die Kulturbotschaft 2025–2028 beantragten Finanzmittel basieren auf einem realen Wachstum von durchschnittlich 0,2 Prozent im Vergleich zum Voranschlag 2024 (nominales Wachstum im Durchschnitt 1,25%). Dieser liegt 2,0 Prozent unter dem ursprünglichen Finanzplan für das Jahr 2024.
Auf den insgesamt sieben Zahlungsrahmen sowie auf den Verpflichtungskredit Baukultur wurde die im März 2023 für die Jahre 2025–2028 prognostizierte Teuerung eingerechnet. Die prognostizierte Teuerung wird jährlich an die reelle Teuerung angepasst und die Finanzmittel falls notwendig entsprechend erhöht oder gekürzt.