Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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kritisches Lektorat usw.) und zur Aufwertung und Stärkung der Schweizer Literaturlandschaft bei. Aus dem Kredit werden zudem Projekte aus dem Literaturbereich zur digitalen Transformation finanziert.

– Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter: Das BAK vergibt Betriebsbeiträge an

Museen und Sammlungen Dritter gestützt auf ein öffentliches Ausschreibungsverfahren. Im Weiteren erhalten bisher sieben in einer Verordnung des EDI bestimmte Netzwerke aus dem Bereich des Kulturerbes einen Betriebsbeitrag. In Umsetzung der Motionen 19.3627 Streiff-Feller (Geschichte der Frauen) sowie 21.3172 Jositsch und 21.3182 Heer (Erinnerungsort für Opfer des Nationalsozialismus) sollen in der Förderperiode 2025–2028 zwei weitere Netzwerke unterstützt werden. Über den Kredit «Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter» werden zudem Projekte zur Provenienzforschung unterstützt sowie Beiträge an Versicherungsprämien ausgerichtet, welche Museen bei der Ausleihe bedeutender Kunstwerke zu entrichten haben.

– Kulturelle Teilhabe: Aus dem Kredit «Kulturelle Teilhabe» unterstützt das BAK

Vorhaben und Organisationen, die den Zugang zu kulturellen Angeboten und insbesondere die aktive kulturelle Betätigung der Bevölkerung fördern, sowie Vorhaben zur Förderung von Wissensaustausch, Vernetzung und Koordination. Zudem werden Projekte zu partizipativer, digitaler Kulturberichterstattung finanziert. Aus dem Kredit werden sämtliche Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes finanziert (bisher Kredit «Anlässe und Projekte»). Dazu gehört auch die Unterstützung der Träger immaterieller Schweizer Traditionen und des traditionellen Handwerks in der Schweiz (vgl. Ziff. 5.5.1).

– Musikalische Bildung: Das BAK unterstützt aus dem Kredit «Musikalische Bil-

dung» Vorhaben von gesamtschweizerischer Bedeutung zur Förderung der musikalischen Bildung von Kindern und Jugendlichen (namentlich nationale Formationen, Festivals, Wettbewerbe). Weiter werden die Programme «Jugend und Musik» (J+M) und «Junge Talente Musik» unterstützt.

– Leseförderung: Das BAK leistet Betriebsbeiträge an gesamtschweizerisch tätige Or-

ganisationen der Leseförderung sowie Projektbeiträge an überregionale Vorhaben der Leseförderung. Ein Schwerpunkt liegt auf der digitalen Transformation der Organisationen der Leseförderung sowie dem online-Zugang von Angeboten.

– Jenische und Sinti: Der Bund unterstützt aus dem Kredit «Jenische und Sinti» ins-

besondere die «Radgenossenschaft der Landstrasse» und die Stiftung «Zukunft für Schweizer Fahrende». Im Weiteren leistet das BAK finanzielle Beiträge an die Erstellung von Halteplätzen für die fahrenden Minderheiten in der Schweiz. Der bisherige Kredit wird an die tatsächlichen Ausgaben der letzten Jahre angepasst.

– Kulturelle Organisationen: Aus dem Kredit werden Beiträge an gesamtschweize-

risch tätige Organisationen professioneller Kulturschaffender sowie an gesamtschweizerisch tätige Organisationen kulturell tätiger Amateure ausgerichtet. Im Bereich des professionellen Kulturschaffens wird das Beratungs - und Dienstleistungsangebot ausgebaut. Im Amateurbereich werden die Verbands- und Vereinsstrukturen gestärkt (Aus- und Weiterbildung der Vereinsorgane, Nachwuchswerbung, Freiwilligenmanagement usw.).

– Anlässe und Projekte: Das BAK unterstützt aus dem Kredit «Anlässe und Projekte»

Vorhaben für ein breites Publikum (Feste und Aktionstage im Bereich der Amateur-