Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 110 Seiten

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7.2 Bundesamt für Kultur

7.2.1 Vorbemerkungen

Das BAK wird in der Förderperiode 2025–2028 seine Tätigkeit in verschiedenen Bereichen anpassen. Die entsprechenden Massnahmen wurden in Kapitel 5 umfassend dargestellt. Die Mehrkosten für sämtliche Massnahmen werden intern kompensiert.

Die Kompensation der Massnahmen mit Mehrkosten erfolgt im Wesentlichen durch das vom Bundesrat festgelegte reale Wachstum von durchschnittlich 0,2 Prozent, neue Schwerpunktsetzungen innerhalb einzelner Zahlungsrahmen sowie punktuell durch Kreditverschiebungen zwischen Zahlungsrahmen. Die Kreditverschiebungen haben eine gewisse Reduktion beim Zahlungsrahmen für Finanzhilfen gestützt auf das Kulturgütertransfergesetz sowie beim Zahlungsrahmen Schweizerschulen im Ausland zur Folge. Bei erstgenanntem Zahlungsrahmen wird die Ausrichtung von Finanzhilfen stärker auf ausländische Vertragsstaaten mit ausgewiesenem Finanzbedarf fokussiert. Bei letztgenanntem Zahlungsrahmen werden die beantragten Finanzmittel an den tatsächlichen Mittelbedarf der letzten Jahre angepasst (vgl. auch Ziff. 5.5.3). Zur Finanzierung von Massnahmen mit Mehrkosten wurde schliesslich beim Verpflichtungskredit Baukultur kein reales Wachstum vorgesehen.

Für die Umsetzung der vom Parlament übertragenen neuen Aufgaben können keine Mehrmittel eingesetzt werden. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung der Motionen 19.3627 Streiff-Feller (Geschichte der Frauen), 21.3172 Jositsch und 21.3182 Heer (Erinnerungsort für Opfer des Nationalsozialismus) sowie 22.3023 WBK-N (Plattform Provenienzforschung).

Einzelne haushaltrelevante Veränderungen sind nicht Gegenstand der vorliegenden Botschaft, da sie den Eigenbereich des BAK betreffen. Zu erwähnen sind vor allem:

Die Einsetzung einer unabhängigen nationalen Kommission zur Aufarbeitung der NS-Raubkunst (Motion 21.4403 Pult) wird Gegenstand eines späteren, spezifischen Antrags auf zusätzliche Ressourcen (Sach-, Betriebs- und Personalaufwand) sein. Der Betrieb der neuen Infrastrukturen der Nationalbibliothek in Bern sowie der Nationalphonothek in Lugano werden ebenfalls zusätzliche Ressourcen (Sach-, Betriebs- und Personalaufwand) erfordern, um die neuen Anforderungen an die Konservierung und Vermittlung erfüllen zu können. Die entsprechenden Ressourcen werden beantragt, sobald konkrete Bedarfsabschätzungen möglich sind. Angesichts der angespannten Haushaltslage ist noch unklar, wann die genannten Vorhaben finanziert werden können.

7.2.2 Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK gestützt auf das Kulturförderungsgesetz (Vorlage 5)

Über den Zahlungsrahmen KFG werden all jene Aktivitäten des BAK finanziert, die sich auf das KFG stützen. Der Verwendungszweck der einzelnen Kredite ab 2025 wird nachfolgend kurz dargestellt:

– Preise, Auszeichnungen und Ankäufe: Die Preise und Auszeichnungen des Bundes in den Bereichen Kunst, Design, Literatur, Tanz, Theater und Musik verstärken die Sichtbarkeit und Resonanz des schweizerischen Kulturschaffens. Neben der Kulturförderung durch Preise und Auszeichnungen erwirbt der Bund seit 1888 auch Kunstwerke und Designarbeiten.

– Literaturförderung: Das BAK trägt durch Finanzhilfen an Verlage zur Förderung der kulturellen Verlagsarbeit (Betreuung und Beratung von Autorinnen und Autoren,