Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/23: Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit · 16 Seiten
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Die SVP lehnt die Quorumsregelung für die Allgemeinverbindlicherklärung ab. SGV, curafutura, santésuisse und Groupe Mutuel fordern, dass in der Verordnung die Folgen explizit festgehalten werden, falls das Quorum von 66 Prozent nicht mehr erreicht wird. Laut BL wird sich der Bundesrat, sollte das Quorum nicht mehr erreicht werden, in der Pflicht sehen, dem Parlament eine Lösung zu beantragen, welche die Vermittlertätigkeit zwingender reguliert. Laut MLL Legal sollte die Verordnung die Versicherer auch verpflichten, den Aufsichtsbehörden den Umstand mitzuteilen, dass die Anforderung des Quorums nicht mehr erfüllt ist, und zwar innert zwei Monaten nach Kenntnis dieses Umstands.
Für das Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen muss in der Verordnung präzisiert werden, unter welchen Voraussetzungen die Allgemeinverbindlicherklärung abgelehnt werden kann, was unter «betriebswirtschaftlichen Regeln» zu verstehen ist, was unter «müssen der Gesetzgebung entsprechen» zu verstehen ist, wobei das notwendige Quorum zu wiederholen ist. Ferner soll in der Verordnung der gesetzgeberische Wille der Gleichbehandlung von internen und externen Vermittlerinnen und Vermittlern zum Ausdruck kommen.
Für die AK BVV sollte die Verordnung detaillierte Bestimmungen zum Verfahren, zum Zusammenwirken der Aufsichtsbehörden und zur Koordination der Verfahren (FINMA, BAG, Strafverfolgungsbehörden, Aufsichtskommission) enthalten. Es erscheint weder sinnvoll noch kosteneffizient, wenn zum gleichen Sachverhalt mehrere Verfahren vor verschiedenen Behörden geführt werden. Zur Entlastung der staatlichen Behörden wäre es denkbar, die Untersuchung der Fälle an die Aufsichtskommission zu delegieren.
Der SVV fordert, dass die Neufassung der Branchenvereinbarung und das formelle Gesuch der Versicherer um Allgemeinverbindlicherklärung abgewartet werden, bevor das Verfahren zur Verabschiedung der Verordnung fortgesetzt wird. Im Bereich der Zusatzversicherung fordert er ausserdem eine Vereinfachung des Prozedere im Falle einer Änderung der Branchenvereinbarung. Die Mitteilung der Änderungen soll statt über die FINMA direkt an das EFD erfolgen.
4.9 Inkrafttreten
curafutura und santésuisse verlangen ein gestaffeltes Inkrafttreten: Die Versicherer brauchen eine Übergangsfrist von 12 Monaten für die Anpassung der Verträge der internen Vermittlerinnen und Vermittler. Die Bestimmungen zur Entschädigung sollen 12 Monate nach dem Beginn der Gültigkeit der Branchenvereinbarung in Kraft treten.
Gemäss SVV und MLL Legal benötigen die Versicherer eine 12-monatige Übergangsfrist, um die neue Gesetzgebung umzusetzen.
5 Spezifische Forderungen
Einige Teilnehmer haben spezifische Forderungen geäussert: