Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/23: Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit · 16 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 16. Dezember 2022 hat das Parlament das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet. Nach diesem Gesetz wird der Bundesrat ermächtigt, die Punkte der Branchenvereinbarung der Versicherer verbindlich zu erklären, die das Verbot der telefonischen Kaltakquise, die Ausbildung und Entschädigung der Vermittlertätigkeit sowie die Erstellung und Unterzeichnung von Beratungsprotokollen betreffen.
Die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit ist ein Mantelerlass, der Änderungen der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV1) und der Aufsichtsverordnung (AVO2) beinhaltet. Am 19. April 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) lud die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie interessierte Kreise ein, zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen. Insgesamt wurden 72 Adressaten angeschrieben. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 9. August 2023.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Im Rahmen der Vernehmlassung gingen 49 Stellungnahmen ein.
Kategorie Adressaten Stellungnah- Spontane Total men auf Ein- Stellungnahladung men 1 Kantone 26 26 -26
2 Politische Parteien 11 2 -2
3 Gesamtschweizerische Dachverbände 3 - - - der Gemeinden, Städte und Berggebiete 4 Gesamtschweizerische Dachverbände 8 3 -3
der Wirtschaft 5 Kantonale Konferenzen 4 1 -1
6 Konsumentenverbände, Arbeitgeberver- 4 4 15
bände 7 Versicherer 6 3 25
8 Versicherte, Patientinnen und Patienten 6 1 -1
9 Verschiedene 4 2 46
Total 72 42 749
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) ist im Anhang zu finden.
1 SR 832.121
2 SR 961.011