Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/25: Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht · 13 Seiten

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Lichtemissionen. Der KT OW ist der Ansicht, dass Art. 12 Abs. 1bisNGH im Sinne der Minderheitsanträge angepasst werden muss.

Die KT AR und SG halten fest, dass es bei einer Annahme der Vorlage bei den Ortsbildern und geschichtlichen Stätten auch um Objekte von regionaler Bedeutung gehen müsse.

3.2.2 Minderheitsantrag Jauslin (Schwelle 250 m2)

Art. 12 1bisEinleitungssatz NHG Zustimmung Ablehnung Bedingte Enthaltung Total

Zustimm.

Kantone 1 13 3 7 24 Kantonale Konferenzen 1 1 13

Politische Parteien 3 1 15

Dachverbände 5 1 17

Umwelt- u. Denkmalschutzorgan. 1414

Weitere Kreise 12 315

Gesamt 1 34 20 1368

Der KT OW unterstützt diesen Minderheitsantrag und hält fest, dass der Schwellenwert von 250 m2 angemessener sei als jener von 400m2, den er als zu hoch erachten.

Folgende Teilnehmende stellen den Eventualantrag, den Minderheitsantrag Jauslin zu unterstützen, falls die Gesetzesänderung angenommen werde (bedingte Zustimmung): Die Kantone AR, SG, TG, KSD, die SP, SGB, Bird Life, DarkSky, Fondation Franz Weber, Greenpeace, pro natura, PUSCH, SAC, SES, SL, akd, Alliance Patrimoine, AS, Heimatschutz und NIKE. Sie erachten 250 m2 als Schwelle für das Verbandsbeschwerderecht besser als die Schwelle von 400 m2.

Bei jenen, welche die Minderheit Jauslin in Bezug auf die 250 m2 ausdrücklich ablehnen, machen der KT GR, NW, SZ, VS und SAB geltend, dass man von dieser tieferen Schwelle absehen müsse. sgv, Centre Patronal, SVIT und USPI bringen vor, dass diese Regelung zu einer Aushöhlung der Pa. Iv. führen würde. FRI und HEV erklären ausdrücklich, dass sie diesen tiefere Schwellenwert ablehnen. Der KT UR, der die Vorlage ablehnt, lehnt auch diesen Minderheitsantrag ausdrücklich ab.

Im Übrigen lehnen sinngemäss auch all jene diese Minderheit Jauslin ab, welche den Mehrheitsantrag ohne weitere Ausführungen zum Minderheitsantrag unterstützen (KT AI, BE, JU, LU, NE, SO, VD, ZG, Gebirgskantone, Die Mitte, FDP, SVP, Baumeisterverband, economiesuisse, sbv, bauenschweiz, FRI, handelskammer, metal.suisse, suissetec, suisse.ing und VIS).

Die KT AG, BL, FR, GE, NE, UR, ZH, BPUK, Grüne, Gemeindeverband, FSU, SIA, ufs, svu, welche die Vorlage ablehnen, enthalten sich einer Stellungnahme in Bezug auf diesen Minderheitsantrag.

3.2.3 Minderheitsantrag Jauslin (für Auszonung geeignete Bauzone)

Zustimm.

Art. 12 Abs. 1bis Bst. c NHG Zustimmung Ablehnung Bedingte Enthaltung Total Kantone 1 16 724

Kantonale Konferenzen 1 1 13

Politische Parteien 3 1 15

8/13 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774