Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/25: Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht · 13 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Dachverbände 5 1 17
Umwelt- u. Denkmalschutzorgan. 1414
Weitere Kreise 12 315
Gesamt 1 37 17 1368
Zustimmend äussert sich der KT OW. Er weist darauf hin, dass eine solche Regelung sinnvoll sei, da der Druck auf die Gemeinden bei Auszonungsentscheiden sehr hoch sei.
Die KSD, SP, der SGB sowie die Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen stellen den Eventualantrag, den Minderheitsantrag Jauslin zu unterstützen, falls die Gesetzesänderung angenommen werde (bedingte Zustimmung). Sie bringen vor, dass das Verbandsbeschwerderecht insbesondere auch bei der Frage der Auszonung von Bauland von grosser Bedeutung sei, weshalb der entsprechende Passus in die Vorlage aufgenommen werden müsste. Ausdrücklich abgelehnt wird der Minderheitsantrag von den KT AR, GL, GR, SZ, VS, von sgv, Centre Patronal, HEV, uspi und SVIT. Sie halten mehrheitlich fest, dass bei dieser Regelung die Berggebiete im Vergleich zum Mittelland schlechter gestellt wären (GR) und dass eine solche Regelung zu grosser Rechtsunsicherheit führen würde (Centre Patronal, HEV, SVIT, USPI).
Stillschweigend abgelehnt (aufgrund der ausdrücklichen Zustimmung zum Mehrheitsantrag) wird die Regelung von den KT AI, BE, GL, JU, LU, NW, SO, TI, VD, ZG, den Gebirgskantonen, den Parteien die Mitte, FDP, SVP, dem Baumeisterverband, economiesuisse, SAB, sbv, den weiteren Kreisen bauenschweiz, FRI, handelskammer, metal.suisse, suissetec,
suisse.ing und VIS.
Der KT FR und die BPUK, welche die Vorlage grundsätzlich ablehnen, bringen vor, dass mit einer solchen Regelung die Gemeindeautonomie stark eingeschränkt würde, weshalb der Minderheitsantrag bei einer Annahme der Vorlage nicht zu unterstützen sei.
Der KT NW hält fest, dass er sich zu diesem Antrag mangels Betroffenheit nicht äussere.
Die KT AG, BL, GE, NE, SG, TG, Grüne, Gemeindeverband, FSU, sia und ufs, welche die Vorlage ablehnen, enthalten sich einer Stellungnahme in Bezug auf diesen Minderheitsantrag. Auch der svu enthält sich der Stellungnahme.
3.2.4 Minderheitsantrag Munz (ZWG)
Zustimm.
Art. 12 Abs. 1bis Bst. d NHG Zustimmung Ablehnung Bedingte Enthaltung Total Kantone 2 13 924
Kantonale Konferenzen 2 13
Politische Parteien 3 1 15
Dachverbände 5 1 17
Umwelt- u. Denkmalschutzorgan. 1414
Weitere Kreise 12 1 215
Gesamt 2 35 18 1368
9/13 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774