Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/25: Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht · 13 Seiten

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Minderheit (Munz, Clivaz Christophe, Egger Kurt, Klopfenstein Broggini,

Masshardt, Nordmann, Schneider Schüttel, Suter)

Art. 12 Abs. 1bis Bst. d

1bis …

d. die dem Zweitwohnungsgesetz vom 20. März 2015 unterstellt sind.

Art. 25e Übergangsbestimmung zur Änderung vom [Datum]

Verfahren, bei denen die Bewilligungsbehörde über das Baugesuch vor dem

Inkrafttreten der Änderung vom [Datum] dieses Gesetzes entschieden hat, werden

nach bisherigem Recht zu Ende geführt.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Die Vernehmlassung dauerte vom 11. April bis am 11. Juli 2023. Insgesamt wurden 126 Institutionen oder Organisationen aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft eingeladen, sich zu den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen zu äussern. Davon reichten 681 eine Stellungnahme ein. 35 sind mit der Vorlage einverstanden, 33 lehnen die Vorlage ab. Zudem haben 4 Teilnehmende ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet (KT BS, SH, Arbeitgeberverband und ECO Swiss).

3 Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.1 Allgemeine Bemerkungen

Nachfolgende Tabelle zeigt die generelle Beurteilung der vorgeschlagenen Anpassung des NHG durch die Stellungnehmenden:

Zustimmung Ablehnung Total Generelle Beurteilung Kantone 14 1024

Kantonale Konferenzen 1 23

Politische Parteien 3 25

Dachverbände 5 27

Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen 1414

Weitere Kreise 12 315

Gesamt 35 3368

3.1.1 Kantone

Die Kantone sind geteilter Meinung, 14 Kantone stimmen der Vorlage zu, 10 Kantone lehnen sie ab. 2 Kantone (BS und SH) verzichten auf eine Stellungnahme.

Zustimmung findet die Vorlage bei den KT AI, BE, GL, GR, JU, LU, NW, SO, SZ, TI, VD, VS und ZG. Der KT OW unterstützt die Vorlage ebenfalls, fordert jedoch die Annahme der Minderheitsanträge Jauslin und Munz.

Mehrere Kantone halten fest, dass der erwähnte Handlungsbedarf nachvollziehbar und die vorgeschlagenen Anpassungen vertretbar seien, da das Verbandsbeschwerderecht bei Eingriffen in sensible Gebiete beibehalten werde (AI, BE, GL, GR, JU, LU, NW, TI, VD, VS). Die

1 Hier wurden 20 Antworten nicht mitgezählt, da es sich um regionale Verbände der Organisationen Pro Natura und Heimatschutz handelt, welche das Ergebnis unausgeglichen beeinflussen würden (vgl. Anhang mit der Liste der Teilnehmenden). 4/13 054.10-00772/00002/00018/Q324-0774