Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/27: Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG): Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen · 9 Seiten
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Übersicht
Diese Vorlage soll die Rolle der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren stärken. Sie sieht auch vor, dass bei Versicherten, deren Prämie vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist, die Rückerstattung von zu hohen Prämieneinnahmen den Kantonen gewährt wird.
Ausgangslage
Die Kantone sind wichtige Akteure im Prämiengenehmigungsverfahren, da sie die Kosten in ihrem jeweiligen Hoheitsgebiet am besten einschätzen können. Deshalb können sie vor der Genehmigung der Prämien zu diesem Punkt Stellung nehmen. Nun verlangen sie, stärker in das Verfahren eingebunden zu werden. Im Herbst 2019 wurde im Ständerat eine Motion eingereicht, wonach die Rolle der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren gestärkt werden soll. Das Parlament nahm diese im Herbst 2021 an.
Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG) ermöglicht den Versicherern einen Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen, wenn in einem Jahr die Prämien in einem Kanton deutlich höher waren als die Kosten. Nach dem aktuellen Recht erfolgt die Rückerstattung in jedem Fall an die Versicherten. Diese Regelung kann für die Kantone unbefriedigend sein, wenn die Prämie vollständig von der öffentlichen Hand übernommen wird.
Inhalt der Vorlage
Die Vorlage soll einerseits die Kantone stärker in das Prämiengenehmigungsverfahren einbinden. Diese erhalten bereits die Prämieneingaben, welche die Versicherer der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorlegen. Künftig sollen sie zusätzlich die Möglichkeit haben, dazu Stellung zu nehmen. Andererseits enthält die Vorlage eine Änderung in Bezug auf den Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen: Bei Personen, deren Prämie vollständig durch die Prämienverbilligung gedeckt ist, wird die Rückerstattung den Kantonen gewährt, welche die Prämienverbilligung bezahlt haben.