Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/27: Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG): Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen · 9 Seiten

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Prämiengenehmigungsverfahren. Sie ist daher in der Form eines dem fakultativen Referendum unterstehenden Bundesgesetzes zu erlassen.

6.4 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage sieht weder Subventionen noch Verpflichtungskredite oder Zahlungsrahmen vor, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen. Sie untersteht daher nicht der Ausgabenbremse.

6.5 Delegation von Rechtsetzungsbefugnissen

Das geltende Recht sieht bereits eine Delegation an den Bundesrat vor: Dieser erlässt die notwendigen Ausführungsbestimmungen zum Prämienausgleich (Art. 17 Abs. 4 KVAG).