Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/27: Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG): Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen · 14 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung (Krankenversicherungsaufsichtsgesetz, KVAG)1 stärkt zum einen die Rolle der Kantone im Prämiengenehmigungsverfahren. Künftig werden sie zu den Prämieneingaben der Versicherer für ihr Hoheitsgebiet Stellung nehmen können, bevor diese genehmigt werden. Sie erhalten alle hierfür nötigen Informationen und Unterlagen. Zum anderen wird der Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen dahingehend geändert, dass der Ausgleichsbetrag dem Kanton gewährt wird, wenn die Prämie des Versicherten zu 100 Prozent subventioniert wird. Am 24. Mai 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung. Der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) lud die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie interessierte Kreise ein, zum Erlassentwurf Stellung zu nehmen. Insgesamt wurden 71 Adressaten angeschrieben. Die Vernehmlassungsfrist dauerte bis am 14. September 2023.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt gingen 38 Stellungnahmen ein:
Kategorie Eingela- Stellung- Spontane Antworten
dene nahmen Stellung- insgesamt auf nahmen Einladung 1 Kantone 26 26 -26
2 Politische Parteien 11 5 -5
3 Gesamtschweizerische Dachverbände 3 - - - der Gemeinden, Städte und Berggebiete 4 Gesamtschweizerische Dachverbände 8 2 -2
der Wirtschaft 5 Kantonale Konferenzen 4 1 -1
6 Konsumentenverbände, Arbeitgeberver- 4 1 -1
bände 7 Versicherer 6 2 13
8 Versicherte, Patientinnen und Patienten 6 - - - 9 Varia 3 - - - Total 71 37 138
Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmenden (mit den in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen) befindet sich im Anhang.
1 SR 832.12