Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/27: Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG): Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 5Fedlex · Ergebnisbericht

ihre Meinung zu einem Bestandteil der Entscheidung des BAG werden. Es stellt sich die Frage nach der Rechtmässigkeit dieser Kompetenz, da den Kantonen von Gesetzes wegen nur eine fakultative beratende Rolle zukommt. Für diese Vernehmlassungsteilnehmerin bringt diese Massnahme bezüglich der Kosten keinen echten Nutzen.

3.2 Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen

Gemäss dem Vorentwurf erhalten die Kantone den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen für die Versicherten, deren Prämie durch die Prämienverbilligung gedeckt ist. In der Vernehmlassung haben die Kantone beantragt, die Ergänzungsleistungen zu berücksichtigen. Sie wollen auch den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen bis zur Höhe des vom Kanton übernommenen Betrags erhalten.

3.2.1 Teilnehmende, welche die Vorlage vorbehaltlos befürworten

Kanton (1): JU

Politische Parteien (3): Die Mitte, FDP und SVP

3.2.2 Teilnehmende, welche die Vorlage mit Anmerkungen befürworten

Kantone (25): AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH

Politische Parteien (2): SP, die Grünen

Dachverbände der Wirtschaft (1): SGB

Kantonale Konferenzen (1): GDK

Versicherer (1): santésuisse

3.2.3 Teilnehmende, welche die Vorlage ablehnen

Versicherer (2): curafutura, Groupe Mutuel

Für curafutura bedeutet diese Änderung des KVAG administrativen Mehraufwand, insbesondere bei einem Kantonswechsel der versicherten Person. Es würde sich die Frage stellen, welcher Kanton welchen Anteil der Rückzahlung zugute hätte. Bei einer Stornierung der Prämienverbilligung müsste zudem neu abgerechnet werden. Der Mehraufwand der Versicherer stünde in keinem Verhältnis zum betragsmässig geringen Nutzen für die Kantone. Die sehr vielen einzelnen Korrekturen und neuen Abrechnungen würden einen enormen und unverhältnismässigen Mehraufwand bedeuten. Für die Groupe Mutuel führt die Vorlage des Bundesrates zu einer Ungleichbehandlung der Versicherten, je nachdem, wie viel Prozent Prämienverbilligung sie erhalten. Den Grundsatz der Rückerstattung an die Kantone auf Versicherte mit Teilverbilligung der Prämien auszudehnen, würde angesichts der vielen unterschiedlichen Situationen erhebliche Umsetzungsprobleme mit sich bringen.