Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/27: Änderung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG): Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren, Ausgleich von zu hohen Prämieneinnahmen · 14 Seiten

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3 Allgemeiner Überblick

3.1 Teilnahme der Kantone am Prämiengenehmigungsverfahren

Der Vorentwurf sieht zwei Änderungen vor:

- Die Kantone können nicht mehr direkt gegenüber den Versicherern Stellung nehmen.

- Die Kantone können zu den Prämieneingaben der Versicherer Stellung nehmen.

3.1.1 Teilnehmende, welche die Vorlage vorbehaltlos befürworten

Kanton (1): ZG

Politische Parteien (2): Die Mitte und SVP

3.1.2 Teilnehmende, welche die Vorlage mit Anmerkungen befürworten

Kantone (25): AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZH

Politische Parteien (2): SP, die Grünen

Dachverbände der Wirtschaft (1): SGB

Kantonale Konferenzen (1): GDK

Versicherer (1): santésuisse

3.1.3 Teilnehmende, welche die Vorlage ablehnen

Politische Partei (1): FDP

Versicherer (2): curafutura, Groupe Mutuel

Die FDP hält es weder für notwendig noch für sinnvoll, den Kantonen die Möglichkeit zu geben, sich zu den Prämieneingaben zu äussern. Dies würde die Verwirrung über die Rolle der verschiedenen Akteure im Prämiengenehmigungsverfahren nur noch vergrössern. Das BAG ist für die Genehmigung der Prämien zuständig, die auf der Grundlage von Kostenschätzungen berechnet werden. Die Kantone können bereits heute zur Kostenentwicklung für ihr Hoheitsgebiet Stellung nehmen. curafutura argumentiert, dass die Kantone mit der Vorlage eine Mehrfachrolle im Prämiengenehmigungsverfahren erhalten würden. Dies führe zu einer unklaren Kompetenzverteilung zwischen dem BAG und den Kantonen sowie zu unnötiger Bürokratie. Die Groupe Mutuel sieht ein erhöhtes Risiko, dass sich das Prämiengenehmigungsverfahren verlängert. Ihrer Meinung nach schwächt eine Vermischung der Kompetenzen die Entscheidungskompetenz des BAG. Die Kantone werden zu Entscheidungshelfern, da ihre Analyse und