Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/39: Änderung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (VZAE) · 9 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
Die Motion 22.3392 «Erweiterte Härtefallregelung zum Zugang zu beruflichen Ausbildungen» wurde am 29. April 2022 durch die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) mit 11 zu 10 Stimmen bei 4 Enthaltungen eingereicht. Sie beauftragt den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen dahingehend anzupassen, dass der Zugang zur beruflichen Ausbildung für Personen mit einem abgelehnten Asylgesuch und Sans-Papiers erleichtert wird. Die Mehrheit der SPK-N erachtete die bestehende Regelung als zu restriktiv (Art. 30a der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, VZAE; SR 142.201). Es mache keinen Sinn, junge Erwachsene auszuschliessen, die das Potenzial und die Motivation für eine berufliche Ausbildung haben und die sich ohnehin in der Schweiz aufhalten. Eine Minderheit der Kommission sprach sich gegen die Motion aus, da mit der Annahme ein falsches Signal gesendet würde.
Der Bundesrat beantragte in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2022 die Ablehnung der Motion. Er begründete dies im Wesentlichen damit, dass er bereits in seinem Bericht vom 21. Dezember 2020 in Erfüllung des Postulats (18.3381) der SPK-N «Gesamthafte Prüfung der Problematik der Sans-Papiers» geprüft habe, ob eine Änderung von Artikel 30a VZAE erforderlich sei. Der Bundesrat hat im Bericht namentlich festgehalten, dass eine Lockerung der Zulassungskriterien von Artikel 30a VZAE eine Ungleichbehandlung schaffen würde gegenüber anderen Sans-Papiers, die keine berufliche Grundbildung absolvieren. Sie würde auch zu einer ungerechtfertigten Besserstellung gegenüber anderen Ausländerinnen und Ausländern führen, die die ausländerrechtlichen Regelungen einhalten. Darüber hinaus würde eine Lockerung die illegale Migration fördern.
Der Nationalrat nahm die Motion am 8. Juni 2022 mit 111 zu 73 Stimmen bei 4 Enthaltungen an.
Am 17. Oktober 2022 befasste sich die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) bei der Behandlung der Motion SPK-N 22.3392 eingehend mit dem Zugang von abgewiesenen Asylsuchenden und Sans-Papiers zu beruflicher Ausbildung sowie zur Erwerbstätigkeit und führte eine erste Diskussion zur Motion Markwalder 20.3322 «Keine Lehrabbrüche von Asylsuchenden, die bereits in den schweizerischen Arbeitsmarkt integriert sind» (siehe unten).
Die SPK-S beantragte dem Ständerat mit 8 zu 4 Stimmen, die Motion SPK-N 22.3392 abzulehnen. In ihrem Bericht vom 17. Oktober 2022 hält sie fest, dass der Zugang zu einer beruflichen Grundbildung sowie deren Abschluss für junge Personen mit abgelehntem Asylgesuch und Sans-Papiers in den letzten Jahren Gegenstand mehrerer parlamentarischer Vorstösse waren, wovon zwei von der Kommission abgelehnt wurden. Sie hält weiter fest, dass sie ihre Meinung nicht geändert habe und ihre Argumente nach wie vor Geltung hätten. Demnach müssten Personen mit einem abgewiesenen Asylgesuch die Schweiz verlassen und es solle kein Anreiz für einen unrechtmässigen Aufenthalt geschaffen werden. Gemäss der SPK-S würde mit der Annahme der Motion ein falsches Signal gesendet. Die illegale Migration solle nicht gefördert werden. Die Kommission unterstreicht zudem, dass mit der am 1. März 2019 in Kraft getretenen Beschleunigung des Asylverfahrens die allermeisten Probleme in diesem Bereich gelöst werden konnten und dass kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf bestehe. Die Minderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass die Wirkung der Motion Barthassat 08.3616 «Jugendlichen ohne gesetzlichen Status eine Berufslehre ermöglichen» sehr bescheiden sei, weil die in Artikel 30a VZAE festgelegten Kriterien zu streng seien. Denjenigen Personen, die bereits in der Schweiz sind, solle der Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert werden. Dies werde auch von Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaft und