Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten
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auszuschliessen. Diese Auswirkungen werden parallel zur Vernehmlassung mit der SBB vertieft angeschaut.
Der wachsende Investitionsbedarf der SBB ist die Folge der Ausbauten der letzten drei Jahrzehnte und der damit einhergehenden Belastungszunahme. Zur Abfederung dieser Entwicklung sind in den Jahren 25-28 Mittel vorgesehen. Zum Erhalt des aktuell erreichten Verfügbarkeitsniveaus im Kernnetz werden zudem gezielt Mittel in verfügbarkeitssichernde Massnahmen investiert. Der Systemwechsel bei der Finanzierung der Infrastrukturfahrzeuge führt zu einem zusätzlichen Mittelbedarf von rund 80 Millionen Franken; zuvor wurden die gemischt genutzten Fahrzeuge der Infrastruktur über kommerzielle Darlehen ausserhalb des BIF finanziert. Die in der LV 21- 24 intensivierten Bemühungen zur Umsetzung des BehiG werden im Rahmen der LV 25-28 auf gleichem Niveau weitergeführt; gleichzeitig werden die Massnahmen zur Umsetzung der Biodiversitätsstrategie des Bundesrates zusätzlich verstärkt.
Für die mit der Umsetzung der ERTMS-Strategie verbundenen Investitionen sind in der LV-Periode 25–28 ebenfalls Mittel vorgesehen. Diese werden schwerpunktmässig für die Vorbereitung des FRMCS-Rollouts (Ablösung Zugfunk GSM-R) eingesetzt. Die verbleibenden Mittel sind primär für die Weiterentwicklung des Traffic Management System (TMS) und für die Evolution der Sicherungsanlagen (u.a. Fortsetzung und Optimierung ETCS, bedarfsorientierte Führerstand-Signalisation) vorgesehen. Diese Investitionen kommen nicht nur den SBB, sondern der gesamten Bahnbranche zugute.
Die vorgeschlagenen Massnahmen des Bundesrats zur nachhaltigen Finanzierung der SBB AG führen dazu, dass die vom Fernverkehr an die Infrastruktur zu entrichtenden Deckungsbeiträge in der Periode 25-28 etwas sinken werden. Die genauen Zahlen werden nach dem Entscheid des Bundesrats zur Vorlage zur nachhaltigen Finanzierung der SBB AG aufgenommen. Gemäss der Vernehmlassungsvorlage des Bundesrats zur nachhaltigen Finanzierung der SBB AG, soll die Infrastruktur für die daraus entstehenden Einnahmeausfälle aus dem Bahninfrastrukturfonds entschädigt werden; dementsprechend würde die Betriebsabgeltung gegenüber den hier verwendeten Zahlen markant ansteigen.
Die SBB hat die Umsetzbarkeit der geplanten Substanzerhalts- und Ausbaumassnahmen im Hinblick auf die Verfügbarkeit der kritischen Ressourcen (insb. Intervalle) analysiert. Diese Prüfung hat ergeben, dass das von der SBB geplante Projektvolumen in den Jahren 2025-2028 umgesetzt werden kann. Substanzielle Verschiebungen von bestehenden Erneuerungsbedarfen werden die nachfolgenden LV-Perioden zusätzlich belasten und damit im Einzelfall auch die fristgerechte Umsetzung der laufenden Ausbauschritte infrage stellen. Die teilweise zeitliche Erstreckung des AS 2035 und die schweizweite Verteilung der geplanten Bauprojekte trägt jedoch dazu bei, dass die in der LV-Periode 2025-2028 benötigten betrieblichen und personellen Ressourcen aus heutiger Sicht im benötigten Umfang zur Verfügung stehen. Zur Sicherstellung einer effizienten Umsetzung der Bauvorhaben muss auf stark betroffenen Strecken punktuell jedoch mit betrieblichen Einschränkungen gerechnet werden (Ausdünnung der Fahrpläne am Abend, an Wochenenden und Streckensperrungen mit Bahnersatzlösungen).