Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten

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Prozent rund 0,8 Prozent weniger als der erwartete Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) im selben Zeitraum (1,4 %). Vergleicht man die vorgesehenen LV Mittel für den Zahlungsrahmen 2025–2028, abzüglich der Systemaufgaben und der LV-Reserve inkl. Optionen, mit der Halbzeit 2021–2024 (Tabelle 6), steigen die vorgesehenen LV-Mittel um 723 Millionen Franken (+6 %). Es sollten daher dennoch genügend Mittel vorhanden sein, um dem in Ziffer 1.5.1 thematisierten Netz-Zielzustand näher zu kommen.

14 321 Millionen Franken sind als definitive LV-Mittel zugeteilt (Tabelle 8). Mit rund 11 788 Millionen Franken (82 %) ist der grösste Teil davon für die Investitionsbeiträge vorgesehen. Diese dienen hauptsächlich dazu, die Infrastruktur in gutem Zustand zu erhalten und sie den Erfordernissen des Verkehrs und dem Stand der Technik anzupassen. Die Investitionsbeiträge sind mehrheitlich für die Fahrbahn, die Kunstbauten und die Sicherungsanlagen zu verwenden.

Tabelle 8

Zahlungsrahmen 2025–2028 für Betrieb, Substanzerhalt und Systemaufgaben (in Mio. Fr.)

ZR 25–28 2025 2026 2027 2028 Total

LV-Betriebsabgeltung* 645 610 635 643 2 533 LV-Investitionsbeiträge* 3 045 3 045 2 863 2 835 11 788 LV-Mittel 3 690 3 655 3 498 3 478 14 321 Systemaufgaben 168 157 140 129594

LV-Reserve inkl. Optionen 46 46 46 47185

Total ZR 3 904 3 858 3 684 3 654 15 100

* Die Aufteilung pro Jahr zwischen Betriebsabgeltungen und Investitionsbeiträgen sowie die Aufteilung auf die einzelnen Jahre sind noch provisorisch.

Die Infrastrukturbetreiberinnen (ISB) haben in den Grundofferten per 28.2.2023 insgesamt Mittel in der Höhe von 19 700 Millionen Franken beantragt. Die ISB sind sehr optimistisch, was in den Jahren 2025-2028 leistbar wäre. Daher sind bis im Herbst 2023 die beantragten Massnahmen auf das realistisch Mögliche zu dimensionieren und mit den verfügbaren Mitteln im BIF abzugleichen. Das BAV hat im Ziff. 1.6.4 als provisorische LV-Mittelzuteilung eine Zielgrösse je ISB formuliert, die als Basis für die nächsten Schritte dient. Sicher ist bereits heute, dass die zur Verfügung stehenden Mittel und die Teuerung die Substanzerhaltungsinvestitionen beschränken, was in der Periode 2025-2028 voraussichtlich eine reale Abnahme der Substanzerhaltungsquote bedeutet. Aufgrund dieser Ausgangslage wurden vorläufig alle Massnahmen, die nicht zwingend für den Betrieb und unabdingbaren Substanzerhalt nötig sind, in die Optionen aufgenommen.

Die baulichen BehiG-Massnahmen können unabhängig von den vorhandenen Mitteln, gemäss aktueller Planung, erst Mitte der 2030er Jahre abgeschlossen werden. Für den