Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten
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einen Abschlussbericht zu den umgesetzten Arbeiten. Die Anforderungen des Dokuments "Leitfaden Berichterstattung Biodiversität gemäss Leistungsvereinbarungen 2025 – 2028" sind einzuhalten.
1.9.4 Verhältnis zur Energiestrategie 2050
Mit dem Programm «Energiestrategie 2050 im öffentlichen Verkehr» (ESöV 2050) versucht das BAV, die EVU und die ISB in dieser Hinsicht so weit wie möglich zu unterstützen und anzureizen.
Das Programm ESöV 2050 setzt bisher auf die Eigeninitiative der Eisenbahnunternehmen. Es unterstützt deren Anstrengungen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Erzeugung erneuerbarer Energie mit Beiträgen an Forschungs- und Innovationsprojekte. Um hier eine noch stärkere Impulswirkung zu erzeugen, sind Energie- und Klimaziele Gegenstand der Leistungsvereinbarungen. Die Umsetzung dieser Massnahmen soll über die Mittel finanziert werden, die mit der Leistungsvereinbarung zugesichert werden.
Aktuell sind zur Finanzierung von Massnahmen zugunsten der Förderung von Photovoltaikanlagen nur beschränkte Mittel vorgesehen. Aufgrund des engen Finanzrahmens haben die zwingenden Substanzerhaltungsmassnahmen Vorrang, insbesondere bei der SBB (vgl. auch 1.9.5).
1.9.5 Verhältnis zur Klimastrategie
Auch die Bahninfrastruktur trägt zur Umsetzung der langfristigen Klimastrategie des Bundes bei. Erneuerungszyklen sollen genutzt werden, um Infrastrukturen und Anlagen durch möglichst CO2-freie Alternativen zu ersetzen. Für Massnahmen zugunsten der Dekarbonisierung in der Bahninfrastruktur sind aktuell nur beschränkte Mittel vorhanden. Aufgrund des engen Finanzrahmens haben die zwingenden Substanzerhaltungsmassnahmen Vorrang. Soweit dies finanziell möglich sein sollte wird angestrebt, für Massnahmen in den Bereichen Klima und erneuerbare Energien eine Option im Umfang von rund 50 Millionen Franken in den LV-Zahlungsrahmen aufzunehmen. Diese ist aktuell nicht finanziert.
1.9.6 Verhältnis zur nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen
Der Bundesrat hat am 8. Dezember 2017 die nationale Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen 2018–2022 verabschiedet.38 Darin sind Massnahmen definiert, mit denen der Bundesrat die Versorgungssicherheit in der Schweiz erhalten und in wesentlichen Bereichen verbessern will. In diesem Zusammenhang werden die Gewährleistung der Sicherheit und der Verfügbarkeit, die Resilienz und die Qualität sowie der langfristige Werterhalt der Bahninfrastruktur als besonders relevant erachtet.
38 BBl 2018 503