Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/41: Erläuternder Bericht zur Vernehmlassung zur Finanzierung des Betriebs und Substanzerhalts der Bahninfrastruktur, der Systemaufgaben in diesem Bereich und zu Investitionsbeiträgen an private Güterverkehrsanlagen in den Jahren 2025–2028 · 67 Seiten
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Rechtsgrundlage für die Finanzierung der KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleise ist Artikel 18 Absatz 1 MinVG. Die Förderung erfolgt entsprechend über die «Spezialfinanzierung Strassenverkehr».
Der Bund kann überdies Investitionsbeiträge an den Bau von Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr leisten. Diese dürfen 50 Prozent der anrechenbaren Kosten nicht überschreiten (Art. 8 Abs. 6 GüTG). Gemäss Art. 4 Abs. 4 leistet der Bund diese Investitionsbeiträge in Form von unverzinslichen, bedingt rückzahlbaren Darlehen.
Die Steuerung der Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen erfolgt über mehrjährige Verpflichtungskredite (Art. 8 Abs. 7 GüTG).
Aufgrund des wiederkehrenden Charakters der Verpflichtungskredite für die Investitionsbeiträge an private Güterverkehrsanlagen und der Sachnähe zur Finanzierung der öffentlichen Bahninfrastruktur werden die finanziellen Mittel zusammen mit den Beschlüssen über die Leistungsvereinbarungen unterbreitet.
1.8.2 Mittelbedarf für die Förderung der privaten Anlagen des Schienengüterverkehrs
Verpflichtungskredit 2021–2024
Der Verpflichtungskredit für die Periode 2021–2024 beläuft sich auf 300 Millionen Franken. Er dient der Finanzierung von KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleisen in der Schweiz, von KV-Umschlagsanlagen im Ausland, die zur Erreichung der Ziele des GVVG notwendig sind und von Hafenanlagen für den Güterumschlag im kombinierten Verkehr.
In diesem Verpflichtungskredit waren namentlich auch die beiden Grossprojekte Gateway Basel Nord und Hafenbecken 3 in Basel-Kleinhüningen eingeplant. Die Höhe des Verpflichtungskredits ergab sich aus einer Abschätzung der für die Periode 2021- 2024 anstehenden und im Rahmen des Konzepts für den Gütertransport auf der Schiene nach Artikel 3 GüTG vorgesehenen Vorhaben. Der Verpflichtungskredit umfasst auch Projekte für KV-Umschlagsanlagen im In- und Ausland für den alpenquerenden Verkehr.
Falls das oben erwähnten Grossprojekte Gateway Basel Nord in Basel-Kleinhüningen in den Verpflichtungskredit 2021-2024 fällt, so wird dieser nach aktuellem Planungsstand weitgehend ausgeschöpft. Die Finanzierungsverfügung zu diesem Projekt ist derzeit noch nicht rechtskräftig.
Verpflichtungskredit 2025–2028
Der beantragte Verpflichtungskredit für die Periode 2025-2028 deckt alle Verpflichtungen ab, die der Bund zur Förderung von Erneuerungen, Erweiterungen und Neubauten von KV-Umschlagsanlagen und Anschlussgleisen in den Jahren 2025-2028 in Erwägung zieht. Im beantragten Verpflichtungskredit von 185 Millionen Franken ist namentlich auch die Vervollständigung des Gateway Basel Nord (2. Etappe) und der