Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 49 Seiten

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Verbesserung des Stallklimas, die Angemessenheit von Hygienemassnahmen oder die Wirksamkeit von präventiv eingesetzten Impfstoffen.

Außerdem wird es möglich sein, Bereiche zu identifizieren, in denen weitere Maßnahmen erforderlich sind. Dies ermöglicht eine gezielte Information und Beratung sowie regionale, nationale und internationale Vergleiche der eingesetzten Antibiotikamengen und der Behandlungsintensität.

3.7 Ausführungsbestimmungen: Verordnung des EDI über die Verknüpfung statistischer Daten

Revisionsbedarf

Seit dem Inkrafttreten dieser Departementsverordnung am 15. Januar 2014 hat das BFS zahlreiche Verknüpfungsprojekte durchgeführt und viel Erfahrung gesammelt. Letztere legt nahe, dass gewisse Anpassungen in den rechtlichen Grundlagen – neben den Änderungen in der neuen Datenbearbeitungsverordnung – auch in der EDI-Datenverknüpfungsverordnung vorgenommen werden sollen, namentlich in Bezug auf die Voraussetzungen für bestimmte Verknüpfungen im Rahmen der Statistikproduktion des BFS sowie in Bezug auf den Einbezug Dritter in den Verknüpfungsprozess.

Zurzeit sind zahlreiche Projekte am Laufen, die die Verwaltung ins digitale Zeitalter bringen und gleichzeitig Privat- und juristische Personen entlasten sollen.14. Damit all diese Projekte erfolgreich umgesetzt werden können, ist die effiziente Bearbeitung der Daten durch die Verwaltung eine unumgängliche Voraussetzung, dies auch im Bereich der öffentlichen Statistik, die ebenfalls dem Once-Only-Prinzip unterstellt ist.

Die aktuellen rechtlichen Bestimmungen zu Verknüpfungsarbeiten sind eher restriktiv gehalten und haben sich in der Praxis in mehreren Einzelfällen als schwerfällig oder sogar projektverhindernd herausgestellt. Sie sollen folglich angepasst und unter klar definierten Voraussetzungen in bestimmten Bereichen etwas gelockert werden.

Die in dieser Verordnung festgehaltenen Verantwortlichkeiten entsprechen zudem nicht mehr überall der Realität. Dies ist teilweise auf die Entwicklung des Verknüpfungsprozesses infolge der gemachten Erfahrungen sowie auf die Reorganisation des BFS zurückzuführen (Anpassung Art. 2 Abs. 4 und evtl. 3 sowie Art. 3 Abs. 3). Die revidierte EDI-Verordnung wird in der zweiten Ämterkonsultation mitgeschickt.

4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Keine Auswirkungen

14 Digitale Verwaltung Schweiz (DVS), Once-Only-Prinzip, Prinzip der Mehrfachnutzung der Daten, Gemeinsame Stammdatenverwaltung Bund, DTI