Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 49 Seiten
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- Informationen zu den Einkünften im In- und Ausland, wie detaillierte Positionen zu: Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Erwerbstätigkeit, aus sozial- und anderen Versicherungen sowie Leibrenten, Wertschriften und Beteiligungen (nur Gesamtbeträge), usw.
- Informationen zu den Abzügen (Bund und Kanton), wie detaillierte Positionen zu: Berufsauslagen, Schuldzinsen, Versicherungsprämien und Zinsen, usw.
- Informationen zum Vermögen im In- und Ausland, wie detaillierte Positionen: zum beweglichen Vermögen, zu den Liegenschaften, zur selbstständigen Erwerbstätigkeit, usw.;
- Informationen zu den steuerbaren und satzbestimmenden Einkommen (Bund und Kanton) und Vermögen;
- Falls verfügbar: Informationen zu den Steuerbeträgen (Ebene Bund, Kanton und Gemeinde), Kirchensteuer, andere kantonsspezifische Steuerarten, Steuerbeträge aus Kapitalleistungen.
Es werden keine konkreten Informationen über Religion, bestimmte Gebrechen, Krankheiten oder unterstützte Parteien und Organisationen erhoben. Nur die entsprechenden Steuerbeträge sind für diese Statistik von Interesse.
Die erhobenen Daten werden dem BFS und der ESTV zu rein statistischen Zwecken zur Verfügung gestellt. Die (Statistikstelle der) ESTV ist für die Beschaffung der Daten zur direkten Bundessteuer und zum Vermögen zuständig. Aus diesem Grund wird sie als verantwortliche Stelle für die Erhebung der Steuerdaten bezeichnet. Es ist jedoch auch möglich, das BFS als verantwortliche Stelle zu nennen. Aus diesem Grund werden zwei Lösungen vorgeschlagen (im Anhang 2 des Vorentwurfs der Verordnung als Lösung 1 und Lösung 2 bezeichnet).
• 09.16 Befragung für den Einkaufspreisindex landwirtschaftlicher Produktionsmittel: Mit dem Einkaufsindex landwirtschaftlicher Produktionsmittel kann die Preisentwicklung der Hilfsmittel in der Landwirtschaft verfolgt werden. Zudem wird der Index zur Schätzung der Kosten in der Landwirtschaftlichen Gesamtrechnung (LGR) für das laufende Jahr herangezogen. Er ist Teil des statistischen Leistungsauftrags im Bereich Landwirtschaft und Nahrungsmittel im der Legislaturperiode 2020–2023 und wird vom Bundesamt für Landwirtschaft mitfinanziert.
• 09.17 Befragung zum Pflanzenbau: Mit diesen Informationen können Prognosen und Statistiken zum Pflanzenbau erstellt werden. Die Daten zum Pflanzenbau fliessen als Basisstatistik in die Landwirtschaftliche Gesamtrechnung (LGR), die Nahrungsmittelbilanz und die Futtermittelbilanz ein.
• 09.49 Erhebung «Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin»: Mit diesem Informationssystem werden die Verschreibungen von Antibiotika für Tiere erfasst. Es ist ein integraler Bestandteil der Strategie Antibiotikaresistenz (StAR). Ziel aller StAR-Projekte ist es, die Wirksamkeit von Antibiotika langfristig zu sichern (siehe auch Verordnung über das Informationssystem Antibiotika in der Veterinärmedizin [ISAV-V; SR 812.214.4]).
Tierärzte erfassen seit dem 1. Januar 2019 ihre Antibiotikaverschreibungen gewissenhaft im ABVIS. Die Datenbank ermöglicht es, die Behandlungsintensität von Nutz- und Heimtieren zu beurteilen. Die Daten geben auch Aufschluss über die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen, wie z.B. die