Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/43: Neue Bundesstatistikverordnung · 14 Seiten

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swissuniversities beantragt, dass die Bekanntgabe von Daten aus dem Register zu Personen und Haushalten auch für Forschungsvorhaben gilt, die über EU- und andere internationale Forschungsförderungsprogramme und von Innosuisse finanziert werden. Eine deutlichere Formulierung der Angaben zur Verknüpfung von Standardprodukten wäre wünschenswert gewesen. Im Rahmen der neuen Datenbearbeitungsmethoden ist eine angemessene Ausbildung des Personals von entscheidender Bedeutung und entsprechend zu berücksichtigen.

Der Schweizerische Städteverband wünscht eine stärkere Berücksichtigung der Gemeinden. Ansonsten begrüsst er die Steuerdatenerhebung der natürlichen Personen, insbesondere im Hinblick auf die Umsetzung der Motion 19.3953 der WBK-S «Regelmässiges Monitoring der Armutssituation in der Schweiz». Zudem teilt er die Ansicht des BJ, dass die gesetzlichen Grundlagen für diese Erhebung gegeben sind und die Unterstellung unter das Statistikgeheimnis den Schutz der Privatsphäre der Steuerpflichtigen, die Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen, ihre rein statistische Verwendung, die Datensicherheit und die Verhältnismässigkeit garantiert.

Der Schweizer Bauernverband begrüsst die Zusammenlegung der beiden Verordnungen sowie die vermehrte Berücksichtigung von Datenschutz, Informationstechnologie und künstlicher Intelligenz. Auch das Once-Only-Prinzip wird positiv aufgenommen. Erfreulich sei, dass die Erhebungen von Agristat, dem Geschäftsbereich Statistik des SBV, mit der vorliegenden Verordnung vollständig erfasst werden.