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Vernehmlassung 2023/5: Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 6 Seiten

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Verordnung über die Forschung an embryonalen Stammzellen

(Stammzellenforschungsverordnung, VStFG)

Änderung vom …

Der Schweizerische Bundesrat

verordnet:

I.

Die Stammzellenforschungsverordnung vom 2. Februar 20051 wird wie folgt geändert:

Ingress

gestützt auf Artikel 17 des Stammzellenforschungsgesetzes vom 19. Dezember 20032 (StFG),

Ersatz von Ausdrücken:

Im ganzen Erlass wird «Gesetz» durch «StFG» und «Bundesamt» durch «BAG» ersetzt, mit den nötigen grammatikalischen Anpassungen.

Art. 2 Abs. 1 Einleitungssatz (betrifft nur den französischen Text), Bst. a, b, e und h

sowie Abs. 4

1 Sofern die Bewilligung für die Stammzellengewinnung oder für ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren vorliegt, klärt die Ärztin oder der Arzt das betroffene Paar mündlich in verständlicher Form auf:

a. über Art, Zweck und den voraussichtlichen Beginn des betreffenden Forschungsprojekts;

b. über die Rechte des Paares nach Artikel 5 Absatz 3 StFG sowie nach Absatz 3 dieses Artikels und nach Artikel 3 Absatz 2;

e. dass Dritte an Stammzellen oder daraus gewonnenen Produkten Rechte erwerben können, ohne dass dem Paar daraus Ansprüche entstehen;

1 SR 810.311

2 SR 810.31

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