Vorlage
Vernehmlassung 2023/5: Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 6 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage
Stammzellenforschungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»
Gliederungstitel vor Art. 8
3. Abschnitt: Bewilligungsverfahren für Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren
Art. 8 Bst. c
Für die Bewilligung für ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren (Art. 8 StFG) sind dem BAG folgende Unterlagen zur Prüfung einzureichen:
c. eine Begründung, warum gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem Weg, insbesondere durch Forschungsprojekte mit induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC), erlangt werden können;
Art. 10 Abs. 2 und 3
2 Verlangt das BAG von der Projektleitung zusätzliche Unterlagen, so läuft die Frist, sobald die Unterlagen eingetroffen sind.
3 Das BAG informiert die Projektleitung über den Beginn der Frist.
Gliederungstitel vor Art. 11
4. Abschnitt: Bewilligungsverfahren für die Aufbewahrung überzähliger Embryonen
Gliederungstitel vor Art. 13
5. Abschnitt: Bewilligungsverfahren für die Einfuhr embryonaler Stammzellen
Art. 13 Bst. a,b und d
Für die Bewilligung zur Einfuhr embryonaler Stammzellen (Art. 15 StFG) sind dem BAG folgende Unterlagen zur Prüfung einzureichen:
a. die vollständige Dokumentation des Forschungsprojekts mit embryonalen Stammzellen, wie sie nach Artikel 17 oder nach dem HFG4 bei der zuständigen Ethikkommission eingereicht wurde;
b. die Verfügung der zuständigen Ethikkommission zur Bewilligung des Forschungsprojekts;
d. der Nachweis, dass: