Vorlage

Vernehmlassung 2023/5: Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 6 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 3Fedlex · Vorlage

Stammzellenforschungsverordnung «%ASFF_YYYY_ID»

Gliederungstitel vor Art. 8

3. Abschnitt: Bewilligungsverfahren für Forschungsprojekte zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren

Art. 8 Bst. c

Für die Bewilligung für ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Gewinnungsverfahren (Art. 8 StFG) sind dem BAG folgende Unterlagen zur Prüfung einzureichen:

c. eine Begründung, warum gleichwertige Erkenntnisse nicht auch auf anderem Weg, insbesondere durch Forschungsprojekte mit induzierten pluripotenten Stammzellen (iPSC), erlangt werden können;

Art. 10 Abs. 2 und 3

2 Verlangt das BAG von der Projektleitung zusätzliche Unterlagen, so läuft die Frist, sobald die Unterlagen eingetroffen sind.

3 Das BAG informiert die Projektleitung über den Beginn der Frist.

Gliederungstitel vor Art. 11

4. Abschnitt: Bewilligungsverfahren für die Aufbewahrung überzähliger Embryonen

Gliederungstitel vor Art. 13

5. Abschnitt: Bewilligungsverfahren für die Einfuhr embryonaler Stammzellen

Art. 13 Bst. a,b und d

Für die Bewilligung zur Einfuhr embryonaler Stammzellen (Art. 15 StFG) sind dem BAG folgende Unterlagen zur Prüfung einzureichen:

a. die vollständige Dokumentation des Forschungsprojekts mit embryonalen Stammzellen, wie sie nach Artikel 17 oder nach dem HFG4 bei der zuständigen Ethikkommission eingereicht wurde;

b. die Verfügung der zuständigen Ethikkommission zur Bewilligung des Forschungsprojekts;

d. der Nachweis, dass:

4 SR 810.30