Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/5: Teilrevision des Ausführungsrechts zum Bundesgesetz über die Forschung am Menschen · 51 Seiten

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Für diese Teilrevision wurden die zu erwartenden Auswirkungen des Humanforschungsrechts auf die Gesamtwirtschaft und verschiedene gesellschaftliche Gruppen abermals grob abgeschätzt. Die geplanten Anpassungen sind nur punktuell und dienen der Vereinfachung von Forschungsabläufen und damit der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Forschung am Menschen.

Indem z.B. die Anforderungen an Gesuchsunterlagen für klinische Versuche oder die Meldepflichten den Vorgaben in der EU angeglichen werden, soll der administrative Aufwand für Forschende reduziert werden. Das gilt in besonderem Mass für Studien, die in mehreren Ländern durchgeführt werden. Die Einführung der elektronischen Einwilligung soll der zunehmenden Digitalisierung in den Spitälern Rechnung tragen, indem Medienbrüche verhindert und eine einheitliche Datenbearbeitung ermöglicht wird. Zudem soll sie neue Wege der Aufklärung und Einwilligung eröffnen und damit auch neue, moderne Versuchsanordnungen wie z.B. dezentrale Versuchsanordnungen, bei der Patientinnen und Patienten nicht oder nicht so häufig ins Studienzentrum kommen müssen.

Schliesslich sollen mit der Teilrevision der Verordnungen Persönlichkeitsrechte von teilnehmenden Personen gestärkt werden. Eine bessere Verständlichkeit der Aufklärung und klare Vorgaben zur Mitteilung von gesundheitsbezogenen Forschungsergebnissen soll das Recht auf Selbstbestimmung stärken.