Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/50: Teilrevision des Epidemiengesetzes · 180 Seiten

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Ergebnisbericht der Vernehmlassung zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG)

GDK und Leistungserbringenden notwendig sind. AG, BE, BS, FR, GE, GL, LU und VD fordern aber, dass der Bund die Kantone vor der Regelung ebendieser anhören soll.

AG, BE, BS, GL, NE, NW und VD erachten Art. 74a Abs. 3 als wertvollen Beitrag an eine zielgerichtete und vorausschauende Gesundheitspolitik.

AHS, IDS NE, PINK CROSS, SAMW, SGCH, SPH und SSPH+ begrüssen die abschliessende Kostenübernahme durch den Bund anstelle der OKP. Dies ermögliche ein rasches Handeln in einer Situation besonderer Gefährdung der öffentlichen Gesundheit, eine Erweiterung des Kreises der Leistungserbringenden (z.B. um Fachstellen für sexuelle Gesundheit und Checkpoints) und schafft die Voraussetzung, dass Impfungen zur Elimination einer STI ausserhalb der OKP übernommen werden können, womit verhindert wird, dass Personen aus finanziellen Gründen (Franchise, Selbstbehalt) auf eine Impfung verzichten. SPHD und SSPH+ unterstreichen, dass diese Massnahme auch im Hinblick auf die wirtschaftlichen Gesamtkosten die effizienteste sei.

avsga, BAV, BLAV, GSASA, PharmaSuisse, Sphf und SVPh fordern, dass nicht nur die Kosten des Impfstoffes zu tragen sind, sondern auch für die Verabreichung des Impfstoffes.

EKSI sowie SGBE, Uni GE und WiBeG fordern, dass Abs. 3 Bst. b mit «Elimination oder Kontrolle» ergänzt werden soll. SGBE, Uni GE und WiBeG erachten die Kostenübernahme für Impfungen im Rahmen nationaler Programme zur Ausrottung übertragbarer Krankheiten als ein erster Schritt, fordern aber, dass bei allen übertragbaren Krankheiten umfassender vorzugehen sei, bei denen die individuelle Impfung auch der Gemeinschaft über die Gruppenimmunität zugutekommt. EKSI unterstreicht die Wichtigkeit, alle Programme zur Bekämpfung von STI im Rahmen dieses und folgender Artikel zu berücksichtigen, da die bestehenden nationalen Programme zumindest teilweise nicht eine Elimination anstreben können, sondern eine Kontrolle von übertragbaren Krankheiten zum Ziel haben. H-CH begrüsst ebenfalls die Erwähnung der Kontrolle oder Elimination übertragbarer Krankheiten im Rahmen von nationalen Programmen, wünscht aber auch eine Übernahme der Kosten durch den Bund für Personen ohne Aufenthaltsbewilligung bei fehlender Krankenkasse.

AS, LIBERTÉ und MV fordern die ersatzlose Streichung des Artikels. AS ist der Ansicht, dass die Kosten durch die Geimpften zu tragen seien.

EDU SG fordert, dass der Bund mit der Pharmaindustrie nur Verträge (Bestellungen) über Impfstoffe abschliessen darf, wenn bei Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie bekannt ist, wie gefährlich eine Krankheit ist. Auch sollten Impfherstellende verpflichtet werden, die Behandlung von Geschädigten zu finanzieren. Die Haftung der Pharmakonzerne dürfe zudem in den Verträgen nicht ausgeschlossen werden. PVS betont, dass ohne Aufarbeitung der Erfahrungen aus der Covid-19-Epidemie und lückenlose Transparenz bezüglich der Verträge mit den Impfstoffproduzentinnen und Impfstoffproduzenten bedenklich wäre, die Beschaffungskosten erneut zu Lasten der Steuerzahlenden zu übernehmen.

ARTISET und Senesuisse begrüssen Abs. 3, da dies indirekt dem Schutz besonders gefährdeter Personen dient.

AR bemängelt, dass auch nicht im erläuternden Bericht ausreichend hervorgeht, warum die Verabreichung von den Impfstoffen gesondert behandelt wird und nicht wie für andere Arzneimittel eine zeitgerechte Regelung zur Kostenübernahme mit den Sozialversicherungen möglich ist oder für einen Pandemiefall vorgesehen werden kann. Die Anwendung von Abs. 1 und 2 sollte sich an der aktuellen Lage und Verfügbarkeit von Medikamenten inklusive Impfstoffe orientieren. Der Kanton unterstützt, dass die Möglichkeit der Rückführung der beschafften Impfdosen durch den Bund in den regulären Markt vorgesehen wird.

GE unterstützt die Kostenaufteilung für den Fall, dass die Kostenübernahme durch die OKP nicht schnell genug geregelt werden kann. Der Kanton ist jedoch der Ansicht, dass die OKP die Kosten für Impfstoffe übernehmen sollte und die Franchise und der Selbstbehalt für alle empfohlenen Impfungen aufgehoben werden sollten. Auch sollten die Zulassungsverfahren im Falle eines spezifischen